Llarians Ausdrucksweise war vielleicht etwas heftig, aber er bezieht sich (IMHO) auch nicht auf die juristische Seite, sondern auf den gesunden Menschenverstand.
Das zitierte Urteil des Landesarbeitsgerichts ist ganz sicher juristisch korrekt. Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts hat ganz sicher in wesentlichen Punkten recht. Aber das ändert nichts daran, dass mit zweierlei Maß gemessen wird.
Kein Professor würde sich darum scheren, dass ein tüchtiger wissenschaftlicher Mitarbeiter ein Handy, ein Notebook oder einen PDA in der Uni auflädt. Es wird auch in der Regel niemand die einzelnen Papierblätter im Drucker nachzählen. Misstrauisch wird die Sekretärin des Professors vielleicht, wenn öfter Pakete mit 500 Blatt Kopierpapier verschwinden, die haben einen Wert von drei bis vier Euro.
Unternehmen scheren sich doch wirklich nur um solche Bagatellen, wenn sie jemanden loswerden wollen oder wenn der Schwund überhand nimmt. Im letzteren Fall picken sie sich auch den passenden Mitarbeiter heraus, um ein abschreckendes Beispiel zu haben. Dann geht die Sache vor Gericht und die Rechtslage ist im Prinzip unumstritten.
Uwe Richard hat aber angedeutet, was wirklich entwürdigend für alle Beteiligten ist: es wird einfach mit zweierlei Maß gemessen. Es ist zu gewissen Anteilen absurdes Theater, auch wenn juristisch alles korrekt läuft. Die Richter wissen es. Die Anwälte wissen es. Die Unternehmen wissen es. Und die Mitarbeiter wissen es auch.
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