Frank,
Zitat von Frank2000 Das ändert aber nichts daran, dass ich mit meiner Feststellung recht habe, dass beispielsweise das private Surfen im Internet völlig gang und gebe ist.
Kann sein. Wenn das in Firma X so sein sollte und toleriert wird, wird es deswegen in Firma Y aber nicht zum Recht.
Zitat von Frank2000 Derart asymetrische Rechtsaufassungen finden sich ja auch bei anderen Themen - als Beispiel sei nur der Streit um Raubkopien bei Musik genannt.
Das taugt als Vergleich wenig, weil immaterielle Güter eine Besonderheit darstellen.
Zitat von Frank2000 Die Masse der Menschen sind eben Gefühlswesen und keine Maschinen.
Äh, ja. Was an der Rechtslage nochmal genau was ändert?
Zitat von Frank2000 Wer "vertraut" denn seinem Handwerker, seinem Dienstleister, dem Produzenten?
Ich tue das, und viele andere wahrscheinlich auch, denn sonst würde man die Vertragsbeziehung gar nicht erst eingehen. Wenn also in meiner Wohnung ein Handwerker herumläuft, gehe ich nicht davon aus, dass er mir die Bude leer räumt. Ich vertraue bei meinem Telekommunikationsanbieter darauf, dass er meine Gespräche nicht aufzeichnet, wenn er nicht staatlich dazu gezwungen wird. Und ich vertraue sogar Google, dass es sich an die Datenschutzbestimmungen hält, die es veröffentlicht.
Menschen, die Anfang des neuen Jahrtausends Autos bei Opel kauften, vertrauten wahrscheinlich auch darauf, nicht eine Schrottkiste ausgehändigt zu bekommen. In vielen Fällen zu Unrecht. Auch wenn so ein Vertrauensbruch nicht zur sofortigen Pleite führt, seine Wirkung hält lange an und hat dazu beigetragen, was Opel jetzt widerfährt.
Mit "Vertrauen" ist nicht gemeint, dass man dem anderen Altruismus unterstellt. Aber man kann davon ausgehen, dass Unternehmen, die im Wettbewerb stehen, keine "fire and forget"-Geschäfte machen wollen, sondern danach trachten, Kunden entweder dauerhaft an sich zu binden oder immer wieder zu gewinnen. Zumal es sich ja herumspricht, wenn Vertragspartner regelmäßig übervorteilt werden.
Zitat von Frank2000 So ziemlich alle Arbeitnehmer gehen selbstverständlich davon aus, dass der Arbeitgeber einen über die Klinge springen lässt, so bald es ins Kalkül passt.
Was nicht unlogisch wäre, schließlich hat er ja auch mal eingestellt, weil es ihm ins Kalkül passte. Es wäre wohl etwas wirklichkeitsfremd, solchen Vertragsbeziehungen Ewigkeitscharakter verleihen zu wollen. Umgekehrt nehme ich das Recht für mich ja auch selbst in Anspruch.
Zitat von Frank2000 Oder sonst wie über den Tisch zieht.
Wer bei seinem Arbeitgeber das Gefühl hat, sollte sich einen anderen Job suchen. Es sei denn natürlich, man hat andere Vorteile davon, die dann überwiegen.
Zitat von Frank2000 Es ist völlig normal, dass man Bagatelldelikte auch im privaten mit einem Schulterzucken abtut .
Um so leichter, je mehr andere davon betroffen sind, schon klar. Aber ich kann es mir kaum vorstellen, dass deine Einstellung zu jemandem, der dich beklaut, davon abhängig ist, wie hoch der materielle Gegenwert des Diebesguts ist. Bei mir ist es jedenfalls nicht so.
Zitat von Frank2000 Selbstjustiz ist auch nicht legal, das ist Ihnen schon klar, oder? ;-)
Aber verständlich, wenn der Besitzer des Gewaltmonopols zu erkennen gibt, dass er seiner Pflicht, das Recht zur Geltung zu bringen, nicht nachzukommen gedenkt. Niemand lässt sich gerne entrechten.
Zitat von Frank2000 Selbstverständlich darf der Geschädigte Schadenersatz verlangen und auch gegen eine Abmahnung spricht im Einzelfall nichts.
Na immerhin eine Abmahnung gestehst du dem Geschädigten zu, allerdings nur im Einzelfall. Soll diese Risikobegrenzung etwa eine Aufforderung zur Wiederholung der Tat sein? Ich will es mal anders sagen: Ein Arbeitsverhältnis ist keine Ehe und auch keine Resozialisierungseinrichtung. Zwei Vertragspartner einigen sich auf den Austausch von Gütern, und wenn einer von beiden den anderen hintergeht, muss der andere die Möglichkeit haben, eine Wiederholung durch Beendigung des Vertrags auszuschließen.
Zitat von Frank2000 Es ist in vielen Fällen doch so, dass die Arbeitnehmer kaum eine Möglichkeit haben, sich gegen vorsätzliche Ausplünderung durch den Arbeitgeber zu schützen.
Ich trete da für dasselbe Recht ein, dass die Arbeitgeber auch haben sollen: Kündigen. Wenn deine Firma niemanden gehen lässt, müsste man über Tatbestände wie Nötigung oder Freiheitsberaubung nachdenken. Das wäre also ziemlich sicher ein Fall für die Staatsanwaltschaft.
-- L'État, c'est la grande fiction à travers laquelle tout le monde s'efforce de vivre aux dépens de tout le monde. (Frédéric Bastiat)
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