Zitat Zitat von Frank2000Ich verlange von meinen MItarbeitern viel und wenn ich wegen eines Bleistiftes im Wert von 20 Cent einen Aufstand machen würde, dann würde die mir völlig zu Recht virtuell einen Vogel zeigen - obwohl rein formaljuristisch ein Diebstahl vorliegt.
Das ist nicht die Frage. Sie, bzw Ihr aller Arbeitgeber _bezahlt_ genau das, was Sie von Ihren Mitarbeitern verlangen. Tut er doch, oder? Wenn Sie Mitarbeiter haben, die Bleistifte mit nach Hause nehmen, schmeißen Sie sie raus! In der Defensive kann man nicht klar denken.
Das ist wohl eine Frage der Ersetzbarkeit. Der Kapitaen einer Fussballmannschaft wird sich mehr erlauben duerfen, als der dritte Ersatz-Aussenverteidiger. Fuer die Kaufhausangestellte bedeutet das, dass sie sich eben nicht dem Verdacht des Diebstahls aussetzen darf (zumal wenn die Berichterstattung in der Presse nahelegt, dass sie ein angespanntes Verhaeltnis zur Filialleitung / Geschaeftsfuehrung hatte). Darueber hinaus ist die Strategie an die Presse zu gehen ebenfalls ein hohes Risiko, da dies die Einstellungschanchen im Falle eines verlorenen Prozess weiter mindert. (Wuerde 'Emily' diesbezueglich nicht anwaltlich beraten? Das Bienenstichurteil muss den Anwaelten doch bekannt sein, die sich daraus ergebenden Chancen des Verfahrens ebenfalls.)
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