Zitat von Zettel
Zitat von Frank2000 Ich habe etwa 10 Mitarbeiter unter meiner Führung und gehe selbstverständlich davon aus, dass diese Mitarbeiter privat surfen; ab und an einen Bleistift oder Papier aus dem Büro mitnehmen oder während der Arbeitszeit persönlichen Kram erledigen. Und soll ich noch was sagen? Die werden noch nicht mal ein schlechtes Gewissen haben deswegen - UND ich verstehe das.
Das wird, lieber Frank, vermutlich ja auch Ihren Mitarbeitern klar sein, und damit ist alles paletti. Sie bewegen sich in dem Rahmen, von dem sie annehmen dürfen, daß Sie ihn stillschweigend gesetzt haben.
Aus meiner Erfahrung - habe bis jetzt in einem großen Konzernunternehmen und in einem Startup gearbeitet - kann ich das auch bestätigen. Im Konzernunternehmen war es so, dass das private Surfen dadurch beschränkt war, dass das Internet an den normalen Rechnern gesperrt war, man musste also an eine öffentlich einsehbare Surfstation gehen, und da wäre es aufgefallen, wenn man eine Stunde davorsitzt. Mitnahme von Büromaterial wurde eigentlich lax betrachtet - ich habe mein Gewissen immer damit beruhigt, dass auf den Kugelschreibern unser Firmenlogo ist und ich somit als Werbeträger unterwegs war .
Was mich an der Bagatelldelikt-Diskussion am meisten stört: Dass offenbar wieder etwas gesetzlich geregelt werden muss, was man nicht regeln kann. Es ist von Firma zu Firma und oft von Chef zu Chef unterschiedlich, wie der Rahmen gesetzt wird. Wenn ich als Chef der Meinung bin, dass meine Abteilung für das eingesetzte Budget (Gehälter plus sonstige Kosten) eine angemessene Leistung bringt, werde ich den Teufel tun und dem Mitarbeiter verbieten, etwas von geringem Wert für den persönlichen Gebrauch zu nehmen (wenn ich einen Bestimmten ausmache, der sich übermäßig bedient, kann ich das immer noch über den Entzug bestimmter Privilegien ausgleichen oder ihm einfach stillschweigend bei der Jahresprämie eine nachträgliche "Materialpauschale" abziehen). Was ich damit sagen will: Das sind doch alles Fälle, die im Normalfall mit einem kräftigen Anschiss oder einer Abmahnung zu regeln sind, ohne dass es gleich, wie man bei uns im Süden sagt, "grichtsmassig" werden muss.
Über das grundsätzliche Vertrauen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern denke ich, dass ein gewissenhafter Mitarbeiter sehr wohl weiß, was ihm zusteht und was nicht. Umgekehrt kann es auch so sein, dass das Vertrauen in den Arbeitgeber nicht besteht. Ich weiß von einem Fall in meinem Freundeskreis, wo ein Arbeitgeber, nur um Kosten zu sparen, dem Arbeitnehmer zum Ende der Probezeit quasi gekündigt hat und ihm einen Vertrag zu deutlich mieseren Konditionen anzubieten. Dass der einem Arbeitgeber nicht mehr vertraut, ist auch klar...
Und natürlich ist es so, dass einer Firma wesentlich mehr Schaden an ausgefallener Arbeitszeit durch zeitunglesende und ratschende Mitarbeiter entsteht als wenn man einmal im Monat einen Block und einen Schreiber mitnimmt. Einen Mitarbeiter wegen Minderleistung zu entlassen ist deutlich schwieriger, interessanterweise um so mehr, je höher man hinaufschaut.
Zitat von Zettel Strikt war ich bei allem, was das Abrechnen angeht. Privatausgaben als dienstlich abzurechnen wäre für mich ein Grund gewesen, mich bei der nächsten Gelegenheit von dem Betreffenden zu trennen.
Auch hier ist es von Firma zu Firma unterschiedlich - der klassische Grenzfall ist die Dienstreise am Freitag mit angehängtem Sightseeing-Wochenende in der Stadt. Ich durfte z. B. die Rückfahrt trotzdem abrechnen, weiß aber auch von Firmen, die in dem Fall darauf bestanden haben, dass der Mitarbeiter die Rückfahrt selber bezahlt.
Gruß Petz
|