Zitat von FTT_2.0 Joshua Berlin und andere vor und nach ihm haben ja diverse Definitionsversuche unternommen, um der Unklarheit der Begriffe abzuhelfen. Seine Unterscheidung von "negativer Freiheit" bzw. "Freiheit von" vs. "positiver Freiheit" bzw. "Freiheit zu" scheint den beschriebenen Gegensatz zwischen linkem und rechtem Verständnis am besten auszudrücken. Während "negative Freiheit" im Endeffekt auf einen staatsfreien Raum individueller Betätigung herausläuft, setzt die "Freiheit zu" einen Staat voraus, der durch Eingriffe in die Gesellschaft (etwa durch Umverteilung) "Freiheitsräume" für die Individuen schafft.
Das mag so gewünscht werden; aber es geschieht ja nicht, lieber FTT. Das AGG schafft keine Freiheitsräume, sondern es schränkt die Vertragsfreiheit ein. Ein Amt, das - nach dem Vorschlag von Christa Müller - acht mal im Jahr jede Familie "besucht", in der ein Kind geboren wurde, schafft keine Freiheitsräume, sondern schränkt die Freiheit der Eltern ein, ihr Kind so zu erziehen, wie sie es für richtig halten.
Daß durch staatliche Eingriffe jemals Freiheit geschaffen würde, ist ein Mythos. Zwar schränkt man die Rechte derer ein, die ihrerseits unter Umstände die Rechte anderer einschränken könnten - aber die Lücke wird sofort durch staatliche Machtausübung gefüllt.
Das Bestreben nach Sozialismus mag durch das Ziel einer egalitären Gesellschaft zu rechtfertigen sein, also durch das Ziel, daß es allen Menschen möglichst gleich gehen soll (dem Anspruch nach gleich gut; im real existierenden Sozialismus regelmäßig gleich schlecht, mit Ausnahme der herrschenden Klasse). Aber durch das Ziel einer freien Gesellschaft läßt sich Sozialismus gewiß nicht rechtfertigen.
Noch eine Anmerkung: "Freiheit zu etwas" statt "Freiheit von etwas" ist eigentlich eine Idee der Aufklärung; eine Idee vor allem von Kant. Sie wurde danach viel öfter von Konservativen als von Linken vertreten.
Herzlich, Zettel
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