Zitat Israel wird niemals einen Angriffskrieg führen. In einer Demokratie ist das gar nicht möglich; ich habe dazu Kants "Zum ewigen Frieden" zitiert.
Ist vielleicht der falsche Ort für diese Frage, aber mir ist schlicht nicht klar wie der ungebremste Ausbau israelischer Siedlungen in einem besetzten Gebiet, was offensichtlich eine Enteignung von Palästinensern darstellt, in einem Rechtsstaat möglich ist.
Wie ist überhaupt eine militärische Besetzung fremder Gebiete rechtsstaatlich haltbar?
Ich bin nicht sicher, lieber Omni, inwieweit beim Siedlungsbau Enteignungen eine Rolle spielen. Ich will nicht ausschließen, daß das vorkommt. Aber meines Wissens wird in der Regel das betreffende Land ganz normal von dessen Eigentümern gekauft.
Ansonsten kann ich nichts Vorwerfbares daran finden, daß Israelis auch dort Wohnungen bauen, wo gegenwärtig kein international anerkanntes israelisches Staatsgebiet ist. A bisserl provokativ gesagt: Auch Deutsche siedeln auf Mallorca, auch Türken siedeln in Deutschland.
Es gibt ein weit verbreitetes Klischee, das nur halt nicht stimmt: Daß Palästina vor 1948 "dem Volk der Palästinenser gehörte" und daß die Israelis sich dann erst einen Teil davon "angeeignet" haben und jetzt "noch mehr davon wollen".
Tatsächlich hat es nie ein "Palästinensisches Volk" gegeben. Es gab im Osmanischen Reich bis 1918 noch nicht einmal eine Provinz (Vilayet) Palästina, sondern das heutige Palästina gehört teils zum Vilayet Beirut, teils zum Vilayet Hijaz und teils zu der Verwaltungseinheit mit Sonderstatus Jerusalem.
In diesen Teilen des Osmanischen Reichs lebten Araber, Juden und Christen diverser Konfessionen, wie noch heute im Libanon. Juden wohnten dort schon vor der Zeit der Kreuzzüge, wie auch Araber. Die Juden kämpften gemeinsam mit den Arabern gegen die Kreuzzügler; so in Jerusalem 1099 und in Haifa 1100.
Seit Ende des 19. Jahrhunderts gab es eine jüdische Einwanderung (erste Aliyah ab ca 1880), so wie es jetzt zB eine Einwanderung von Türken nach Deutschland gibt. Die Nachfahren dieser jüdischen Einwanderer haben dasselbe Recht, dort zu leben, wohin ihre Vorfahren eingewandert sind, wie die Nachkommen türkischer Gastarbeiter in der dritten oder vierten Generation das Recht haben, in Deutschland zu leben.
Das gilt unabhängig davon, wo gerade die staatlichen Grenzen verlaufen. Die Verwaltungsgrenzen des Osmanischen Reichs spielten nach 1918 keine Rolle mehr. Die Engländer und Franzosen teilten große Teile des Nahen Ostens in Mandatsgebiete auf; so entstanden "Palästina", "Transjordanien" und der "Irak" (britische Mandatsgebiete) sowie "Syrien" und der "Libanon" (franösische Mandatsgebiete).
Alles Kunstprodukte. Es gibt keine eigenständige "palästinensische Kultur". Es gab bis 1948 nie so etwas wie eine palästinensische Identität. Es gibt keine ethnischen "Palästinenser". Und es gab, wie gesagt, im Osmanischen Reich noch nicht einmal eine Provinz "Palästina".
Als nach dem Zweiten Weltkrieg die militärischen Auseinandersetzungen zwischen Juden und Arabern in "Palästina" stattfanden, hatten die einen so wenig oder so viel ein "Recht auf das Land" wie die anderen. Es war eine jener ethnischen Auseinandersetzungen, wie sie typischerweise entstehen, wenn eine Kolonial- oder Mandatsmacht abdankt oder wenn, wie in Jugoslawien, eine Dikatur zerbricht.
Aus diesen Auseinandersetzungen und dem Eingreifen der Uno haben sich die ersten Grenzen des Staats Israel ergeben. Sie waren so beliebig, wie es eben damals die Machtkonstellation war. Später haben sich die Grenzen aufgrund von Kriegen geändert. Sie werden sich wieder ändern und dann vielleicht endgültig sein, wenn - if and when - es in ferner Zukunft einmal zu einem endgültigen Friedensschluß kommen sollte.
Zu Ihrer Schlußbemerkung, lieber Omni, folgt noch eine getrennte Antwort.
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