|
|
RE: Zitat des Tages: Die Bischöfin erschrickt
|
Antworten
|
|
Zitat Neenee, das sind schon zwei Paar Stiefel. Schauen Sie sich mal die SSPX-Bischöfe an, die Lefebvre seinerzeit unerlaubt geweiht hat. Die Weihen sind gültig, die vier Herren stehen in der apostolischen Sukzession. Aber sie üben das Amt des Bischofs nicht erlaubt aus.
Neenee, das ist dann noch komplizierter. Die SSPX-Bischöfe sind gültig, aber nicht rechtmäßig geweiht. Daher stehen sie in der Sukzession, aber dürfen die Funktionen nicht ausüben, die normalerweise mit der Weihe übertragen werden.
Die Trennung zwischen Weiheamt und "Verwaltungsamt" des Bischofs sieht man hingegen darin, dass jemand zum Bischof geweiht werden kann (und dann die entsprechenden Weihevollmachten hat), ohne automatisch Diözesanbischof zu werden und die Vollmachten zu erhalten als Vorsteher einer Duiözese, und daran, dass ein Bischof bei Erreichen der Altersgrenze von 75 Jahren von der Leitung der Diözese entbunden werden kann und folglich die Kompetenz verliert, Entscheidungen als Ortsbischof zu treffen, während die mit der unverlierbaren Weihe ihm übertragenen Vollmachten dem sog. Emeritus verbleiben, d.h. kann weiterhin selbst weihen oder das Sakrament der Firmung spenden.
Wenn ich es recht sehe, verliert bei Protestantens ein Bischof mit seinem Rücktritt nicht nur die Verwaltungs- und Leistungsfunktion in der jeweiligen Landeskirche, sondern auch seine geistlichen Funktionen, da es ja die entsprechende Weihe nicht gibt.
|