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Zettel
Beiträge: 20.200
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08.03.2010 17:32 |
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RE: Zitat des Tages: Die Bischöfin erschrickt
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Zitat von Kaa Anti-israelische Hetze bleibt in Köln straffrei - ok, ich hatte das falsch verstanden, als dürften nur die Betroffenen Anzeige erheben, es geht aber darum, daß der Staatsanwalt keine Volksverhetzung darin sieht, da nicht Leute auf deutschem Boden angegriffen werden.
Vielen Dank für den Link! Ich fürchte, du hast es doch richtig verstanden, denn gegen Ende des Artikels nennt Posener eine "zweite, der ersten widersprechende Begründung" der Staatsanwalt dafür, daß sie die Anzeige nicht annahm, nämlich "Buurmann, so die Behörde, sei nicht „strafantragsberechtigt“, da er weder Jude noch Israeli sei. Wäre er ein in Deutschland lebender Jude oder Israeli, wäre sein Antrag immerhin „geprüft“ worden".
Jetzt muß ich zugeben, daß auch bei mir Erklärungsbedarf besteht. Ich war bisher der sicheren Überzeugung, daß Volksverhetzung ein Offizialdelikt ist; es richtet sich ja eben gegen den öffentlichen Frieden und nicht gegen die Rechte einzelner.
Aus dem Artikel von Posener geht nicht hervor, wegen welchen Delikts Buurmann Anzeige erstatten wollte oder wie die Staatsanwaltschaft seine Anzeige interpretiert hat. Beleidigung zB wäre ein Antragsdelikt.
Vielleicht helfen uns ja (wieder einmal ) die Juristen im Forum weiter.
Herzlich, Zettel
PS: Als ich den Artikel eben gelesen hatte, fand ich unter der Kommentarspalte dies:
Zitat von Welt-Online 08.03.2010, 17:13 Uhr
Welt Online Moderatoren Liebe Leser, die Kommentarfunktion wurde deaktiviert.
Man kann sich vorstellen, warum. 
PPS: Eine ganz andere Frage ist aus meiner Sicht, ob das Plakat unter Kunstvorbehalt stehen könnte. Ich sehe dafür kein Anzeichen, denn offenbar handelt es sich ja um ein Foto, das eine Frau zeigt, die die Karikatur als Plakat hochhält; von Kunst sehe ich da nichts. Aber immerhin - das hätten die Staatsanwälte meines Erachtens prüfen müssen, bevor sie ein Verfahren eingeleitet hätten. Dazu genügt ja ein hinreichender Tatverdacht; ob ein Gericht zugunsten des Kunstvorbehalts (oder auch der Meinungsfreiheit) entschieden hätte, hätte man dann ja gesehen.
Meine eigene Meinung ist, daß in einer freiheitlichen Gesellschaft auch so etwas nicht bestraft werden sollte. Es ist widerlich; es entlarvt denjenigen, der so etwas ausstellt. Aber eine freiheitliche Gesellschaft muß so etwas ertragen.
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