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Zettel
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09.03.2010 18:55 |
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RE: Zitat des Tages: Die Bischöfin erschrickt
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Zitat von Austrian Aber die erste Begründung im Artikel der Welt ist richtig: im §130 StGB wird Verhalten pönalisiert, "das zum Haß gegen Teile der Bevölkerung ... aufstachelt ... auffordert oder die Menschenwürde ... angreift". Schutzobjekt sind also nicht, wie der Titel suggerieren könnte, "Völker", sondern nur Teile der deutschen Bevölkerung. Ausländische Staaten darf man also nach belieben beleidigen, somit also auch das Verhalten Israels in Bezug auf Palestina beliebig scharf kritisieren.
Das stimmt natürlich, lieber Austrian. Sonst hätten ja massenhaft Prozesse geführt werden müssen, als zB Präsident Bush während des Irakkriegs in ähnlich abstoßender Weise als Schlächter, als Nazi usw. porträtiert wurde.
Ein solches Plakat wie das in Köln richtet sich aber nicht, jedenfalls nicht nur, gegen den Staat Israel, sondern gegen Juden überhaupt, also auch gegen einen Teil der deutschen Bevölkerung, und insofern greift der Paragraph 130.
Daß der Haß auf den Staat Israel nicht vom Haß gegen die Juden überhaupt zu trennen ist, geht beispielsweise - wenn es denn der Belege bedarf - daraus hervor, daß Ahmadinedschad immer wieder den Holocaust bestreitet; damals gab es bekanntlich den Staat Israel noch gar nicht. Oder man denke an die Angriffe auf Juden - nicht Israelis - durch Palästinenser und ihre Sympathisanten an einer kandadischen Universität, über die ich unlängst in ZR berichtet habe.
Auch daß die deutsche extreme Rechte sich in massiver Gegnerschaft gegen den Staat Israel ergeht, wäre überhaupt nicht verständlich, wenn sie das Land nur als eines von vielen im Nahen Osten sehen würden. Sie schlagen den Sack und meinen den Esel.
Herzlich, Zettel
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