Zitat von Martin Das Besondere der katholischen Kirche ist das auch im Gesetz verankerte Beichtgeheimnis, das Priester daran hindert, ihr aus der Beichte erlangtes Wissen zur Anzeige zu bringen. Aus einigen Berichten entnehme ich, dass Täter die Beichte auch gezielt eingesetzt haben, um Priesterkollegen zum Schweigen zu bringen.
Ein interessanter Aspekt, lieber Martin. So hatte ich das noch gar nicht gesehen.
Zitat von Martin Ratzinger hat das Problem 2001 wohl hier zu adressieren versucht: http://www.katholisch.de/42193.html
Ein Text, der mir aus zwei Gründen bedenklich vorkommt.
Erstens werden wirkliche Verbrechen wie sexuelle Übergriffe gegen Minderjährige zusammen mit reinen Verstößen gegen Glaubensvorschriften behandelt (z.B. "... die verbotene Konzelebration der Eucharistie zusammen mit Amtsträgern kirchlicher Gemeinschaften, die keine apostolische Sukzession haben und die sakramentale Würde der Priesterweihe nicht anerkennen"). Beides wird gleichermaßen zu "schwerwiegende Straftaten" erklärt!
Zweitens vermittelt das Dokument den Eindruck, daß die Kirche sich anmaßt, sexuelle Verfehlungen von Priestern in einer eigenen Gerichtsbarkeit zu ahnden, unter Umgehung der allgemeinen Gesetze:
Zitat von Schreiben des Vatikan zu schwerwiegenden Straftaten An den bei den Bischöfen eingerichteten Gerichtshöfen dürfen für diese Strafverfahren nur Priester die Ämter des Richters, des Kirchenanwaltes, des Notars und des Strafverteidigers gültig wahrnehmen. Sobald der Fall vor Gericht wie auch immer beendet ist, sind die gesamten Akten des Verfahrens möglichst rasch von Amts wegen an die Glaubenskongregation zu übermitteln. Alle Gerichte der Lateinischen Kirche und der Katholischen Ostkirchen sind verpflichtet, die Rechtsvorschriften zu den Straftaten und Strafen sowie zum Strafverfahren jedes der beiden Kirchengesetzbücher einzuhalten zusammen mit den besonderen Vorschriften, die von der Glaubenskongregation für den Einzelfall herausgegeben und vollständig zur Durchführung gebracht werden müssen.
Prozesse dieser Art unterliegen der päpstlichen Geheimhaltung.
Das genau ist es ja, was man der Kirche vorwirft. "Vertuschung" ist nicht das richtige Wort; aber die Betreffenden werden eben doch nicht einfach der zuständigen Justiz übergeben, wo sie ja hingehörten.
Überhaupt vermittelt mir der Text wieder einmal einen Eindruck davon, in welchem Umfang diese Kirche ein eigenes Rechtssystem aufgebaut hat; so als gehe es nicht um Religion, sondern um eine Quasi-Staatlichkeit. Ähnlichkeiten zur Scharia sind da, scheint mir, schon zu erkennen.
Herzlich, Zettel
|