im ersten Ansatz wollte ich die Quasi-Staatlichkeit gar nicht allzu stark betonen. Die Beichte von Sünden an einen dafür zugelassenen 'Beichtvater' ist Teil des katholischen Ritus, und der Staat hat der Kirche einen Vertrauenschutz gegeben (ähnlich anwaltlicher oder ärztlicher Schweigepflicht). Ohne Beichte hätte die Kirche - zumindest auf diesem Weg - keine Kenntnis von bestimmten Straftaten, und gäbe es den Vertrauensschutz nicht, würde in der Regel auch nicht gebeichtet. Insofern sehe ich keine Konkurrenz zum staatlichen Rechtssystem, das ja den Vertrauensschutz aus anderen Bereichen kennt.
Die Kirche hat aber ein wohl nicht leicht zu lösendes Problem, wenn das Beichtgeheimnis gezielt eingesetzt wird um Anzeigen zu verhindern. Auf der einen Seite steht die hohe Wertigkeit des Beichtgeheimnisses, auf der anderer Seite ein Mißbrauch desselben. Deshalb vermute ich, dass Ratzinger die innerkirchliche Aufklärung höchstmöglich angesetzt hat, um beiden Aspekten Rechnung zu tragen (er ist ja Stellvertreter Gottes). So weit ich weiß, dürfen gebeichtete Informationen von Priester zu Priester weitergegeben werden, also auch an den Bischof und den Papst, die ja allesamt dem Beichtgeheimnis verpflichtet sind.
In jedem Fall dokumentiert sich hier das große Spannungsfeld zwischen der 'non government organization' Kirche und den nationalen Regularien. Nebenbei: Die NGO Greenpeace hat sich meines Wissens in nationalen Zellen organisiert um auch Verfehlungen lokalisiert zu halten. Vielleicht sollte die katholische Kirche ein Beispiel daran nehmen.
Trotz allem zeigt das Beispiel der Odenwaldschule, dass auch ohne Beichtgeheimnis aus den Kreisen Betroffener nicht notwendigerweise Information an staatliche Stellen fließt. In diesem Zusammenhang hätte mich mal interessiert, ob 'Missbrauchsopfer' später ihre Kinder auch an diese Schule geschickt haben.
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