Zitat von MartinDeshalb vermute ich, dass Ratzinger die innerkirchliche Aufklärung höchstmöglich angesetzt hat, um beiden Aspekten Rechnung zu tragen (er ist ja Stellvertreter Gottes). So weit ich weiß, dürfen gebeichtete Informationen von Priester zu Priester weitergegeben werden, also auch an den Bischof und den Papst, die ja allesamt dem Beichtgeheimnis verpflichtet sind.
Nein, lieber Martin, das kanonische Recht schiebt hier der innerkirchlichen Aufklärung ebenfalls einen Riegel vor:
Zitat von can. 984 CIC § 2Wer Autorität besitzt, kann eine Kenntnis von Sünden aus der Beichte, die er zu irgendeiner Zeit erlangt hat, in keiner Weise bei der äußeren Leitung verwenden
Das heißt, die Kirchenoberen (incl. Papst) dürfen auch die Informationen aus dem Beichtgespräch nicht als Begründung für Disziplinarmaßnahmen heranziehen. Was übrigens in dem Zusammenhang weniger an die Scharia erinnert als an die strenge amerikanische Rechtspraxis bei der Zulässigkeit von Beweismitteln.
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