Lieber Zettel,
Zitat Wenn es so wäre, dann würde allerdings ein Priester, der solche Verfehlungen beichtet, sich ziemlich ungeschickt verhalten.
Im Nachhinein schon; vielleicht musste der Prieseter vor 2001 aber nicht damit rechnen. So könnte aber jetzt die Vergangenheit besser aufgerollt werden. Immerhin, dass es aber eine gegenseitige Beichte und Absolution von Mittätern gegeben haben muss, lässt das erste Beispiel für eine seit 2001 formulierte Straftat "1. die Absolution des Mittäters bei einer Sünde gegen das sechste Gebot des Dekalogs;" vermuten.
Zitat Erlaubt der Text es, daß ein Priester, der von einem sexuellen Übergriff in der Beichte erfährt, dieses Wissen an andere Priester weitergibt, so daß ein kirchliches Verfahren gegen den Täter eingeleitet werden kann? In dem Text finde ich dazu nichts; aber vielleicht erlaubt das Kirchenrecht das, ich kenne mich da nicht aus.
Der Text nicht, aber nach meiner Erinnerung (katholisch erzogen), ist das so. Wie man sieht, sind die Gerichte auch nur aus Priestern zusammengesetzt, so dass das in dieser Runde kein Problem ist. Priester haben m.W. grundsätzlich die Erlaubnis als Beichtvater tätig zu sein.
Zitat Ja, aber dürfen diese dieses Wissen nutzen, um gegen den Betreffenden mit einem Verfahren vorzugehen, wie es in dem Text geschildert wird?
Meister Petz zitiert aus dem kanonischen Recht, und meint, dass Disziplinarverfahren mit diesem Wissen nicht möglich sind. Das würde bedeuten, dass ein Täter mit einer Beichte jede Disziplinarmaßnahme von Seiten der Kirche blockieren könnte. Da bleibt die Frage, ob andere Maßnahmen (z.B. Nachforschungen) trotzdem erlaubt wären. Da bin ich aber an der Grenze meines Wissens über Kircheninterna.
Gruß, Martin
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