Zitat von R.A.
Zitat von Gansguoter Von "Quasi-Staatlichkeit" oder "Ähnlichkeiten zur Scharia" zu sprechen, das erscheint mir verfehlt.
Sehe ich auch so. Es gibt ja z. B. auch bei vielen großen Firmen Richtlinien, wie bei diversen Arten Fehlverhalten eines Angestellten zu verfahren ist. Da kommt auch keiner auf die Idee, das wäre ein privates Rechtssystem anstelle des staatlichen.
Ich habe solche Fälle ja erwähnt, Beispiel Hoteldiebstahl. Sie zeigen, daß faktisch die interne Ahndung häufig an die Stelle der Anzeige tritt, auch wenn formal das eine das andere nicht ausschließt.
Ich habe selbst einen solchen Fall an einer Uni erlebt, an der eine Verwaltungsangestellte Gelder aus einer Kasse entnommen hatte, die sie aber nach eigener Aussage nur leihen und irgendwann wieder hineintun wollte. Eigentlich hätte das zu einer Anzeige wegen Diebstahls führen müssen, aber der Personalrat schaltete sich ein und plädierte auf Milde. Am Ende wurde die Betreffende ohne Anzeige versetzt - zum Personalrat!
Solche Regelungen erfolgen aber in der Regel ad hoc, ohne ein eigenes formales Rechtssystem der betreffenden Institution, wie es die katholische Kirche eben in Jahrtausenden entwickelt hat, insofern die Nachfolgerin des römischen Rechts-Staats.
Es mag stimmen, daß die interne Strafverfolgung der katholischen Kirche eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft nicht formal verbietet - vermutlich ist es so, denn ein solches Verbot wäre seinerseits vermutlich rechtswidrig -, daß faktisch aber dann, wenn eine interne Bestrafung erfolgt war, keine Anzeige erstattet wurde.
Herzlich, Zettel
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