Zitat von Zettel Sie zeigen, daß faktisch die interne Ahndung häufig an die Stelle der Anzeige tritt, auch wenn formal das eine das andere nicht ausschließt.
Das ist ja in vielen Fällen auch ganz vernünftig. Wenn sich die Betroffenen untereinander einigen, muß der Staat nicht eingreifen.
Zitat Solche Regelungen erfolgen aber in der Regel ad hoc, ohne ein eigenes formales Rechtssystem der betreffenden Institution
Richtig - aber in Großkonzernen gibt es durchaus auch ausgefeilte Regelungen, gerade bei einem Thema wie sexuellen Übergriffen. Da kann nämlich ein Arbeitgeber große Problem bekommen (d.h. hohe Schadenersatzforderungen seitens der Opfer), wenn er nicht korrekt handelt. Diese Regelsysteme sind natürlich nicht so umfassend wie beim weltweiten Großkonzern katholische Kirche mit ihrer langen Tradition, aber das Prinzip ist recht ähnlich.
Zitat Es mag stimmen, daß die interne Strafverfolgung der katholischen Kirche eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft nicht formal verbietet - vermutlich ist es so, denn ein solches Verbot wäre seinerseits vermutlich rechtswidrig -, daß faktisch aber dann, wenn eine interne Bestrafung erfolgt war, keine Anzeige erstattet wurde.
Das ist jetzt etwas mißverständlich formuliert. Wenn keine interne Bestrafung erfolgte, wurde ja erst recht keine Anzeige erstattet.
Der Knackpunkt ist halt, daß die Kirche nur ihre eigenen Aspekte geregelt und entsprechende Maßnahmen durchgeführt hat - und grundsätzlich nicht Anzeige erstattet, wenn sie nicht selber geschädigt wurde.
Wie das wohl auch in den meisten Firmen so wäre. Wenn da ein Vorgesetzter sich an einem Lehrling vergreift, dann wird die Firma diverse Maßnahmen (bis zum Rausschmiß) ergreifen. Aber nicht unbedingt Anzeige erstatten. Das kann der Lehrling machen, wenn er das möchte (Und es ist halt nicht immer so, daß das Opfer das möchte, und dafür kann es gute Gründe geben).
Da stimme ich dann Gansquoter zu: Wenn die Opfer damals selber keine Anzeige wollten, ist es nicht der Kirche vorzuwerfen, daß sie dann nicht selber aktiv wurde.
|