Zitat von Gorgasal Darf ich die katholische Sicht noch ein wenig ausführen, soweit es Meister Petz nicht schon getan hat?
Zitat von Martin So weit ich weiß, dürfen gebeichtete Informationen von Priester zu Priester weitergegeben werden, also auch an den Bischof und den Papst, die ja allesamt dem Beichtgeheimnis verpflichtet sind.
Nein. Nein. Nein.
Zitat von Codex Iuris Canonici can. 983 §1. Das Beichtgeheimnis ist unverletzlich, dem Beichtvater ist es daher streng verboten, den Pönitenten durch Worte oder auf irgendeine andere Weise und aus irgendeinem Grund irgendwie zu verraten. can. 984 §1. Ein Gebrauch des aus der Beichte gewonnenen Wissens, der für den Pönitenten belastend wäre, ist dem Beichtvater streng verboten, auch wenn jede Gefahr, daß etwas bekannt werden könnte, ausgeschlossen ist.
Dann habe ich mich falsch erinnert. Dies heißt dann aber auch, dass ein kirchliches Gericht nur auf Basis von Informationen richten kann, die ihm außerhalb der Beichte zugetragen wurden. Es ist dann aber die Entscheidung der Zuträger (darunter vielleicht auch Opfer), den kirchlichen 'Rechtsweg' zu wählen und nicht den staatlichen. Da ist der Kirche (bei nicht bestehender Anzeigepflicht) nicht der Vorwurf zu machen, dass sie Gesetze nicht einhält. Und lösen kann die Kirche die Probleme auch intern, z.B. durch Exkommunizierung von Missetätern.
Zitat Überdies ist mir nicht ganz klar, wie man Kindesmissbrauch "lokalisieren" kann, indem man die Kirche "lokalisiert". Weil dann Priester nicht einfach so das Land wechseln können? Das tun sie heutzutage auch schon nicht.
Nein, ich meinte, dass dann maximal die lokale Kirche verantwortlich ist, und der Papst eher aus der Affäre herausgehalten werden kann.
Gruß, Martin
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