Zitat von Martin Dies heißt dann aber auch, dass ein kirchliches Gericht nur auf Basis von Informationen richten kann, die ihm außerhalb der Beichte zugetragen wurden. Es ist dann aber die Entscheidung der Zuträger (darunter vielleicht auch Opfer), den kirchlichen 'Rechtsweg' zu wählen und nicht den staatlichen. Da ist der Kirche (bei nicht bestehender Anzeigepflicht) nicht der Vorwurf zu machen, dass sie Gesetze nicht einhält.
Völlig richtig. Wobei beim Missbrauch von Minderjährigen die Situation mit der Anzeigepflicht schwierig ist. Meistens erfolgt der Missbrauch ja durch vertraute Personen aus dem nahen Umfeld, Respektspersonen wie Verwandte, Lehrer, Trainer oder eben Priester. Da ist die Schamschwelle gleich sehr hoch, zur Polizei zu gehen, zumal für einen Minderjährigen.
Zitat von Martin Und lösen kann die Kirche die Probleme auch intern, z.B. durch Exkommunizierung von Missetätern.
Hm, die Exkommunikation ist ein sehr sparsam und gezielt gehandhabtes Instrument, und es gibt m.W. keine kanonische Grundlage für die Exkommunikation von Kinderschändern (ebensowenig wie von Mördern). Ich erinnere mich dunkel an ein paar Artikel in ZR nebst einer regen Diskussion in ZKZ zu einem ähnlichen Thema, seinerzeit noch im Zusammenhang mit Bischof Williamsons Leugnung der Nazibarbarei.
Zitat von Martin Nein, ich meinte, dass dann maximal die lokale Kirche verantwortlich ist, und der Papst eher aus der Affäre herausgehalten werden kann.
Das ist ein Argument. Allerdings muss ich zugeben, dass ich bei der aktuellen Berichterstattung manchmal ein bisschen den Eindruck habe, auch dann würde der Papst verantwortlich gemacht werden - dann hätte er eben die "lokalen Kirchen" nicht ausreichend beaufsichtigt. Aber das ist sicherlich nur mein ganz persönlicher Eindruck.
-- La sabiduría se reduce a no olvidar jamás, ni la nada que es el hombre, ni la belleza que nace a veces en sus manos. - Nicolás Gómez Dávila, Escolios a un Texto Implícito
|