Interessantes Interview; vielen Dank für den Link.
Die beiden juristischen Argumente sind also, daß a) eine Verordnung (executive order) des Präsidenten nicht eine gesetzliche Bestimmung außer Kraft setzen könne (darüber, daß das offenbar gehen soll, habe ich mich beim Schreiben des Artikels auch gewundert) und vor allem b) daß die Verfassung der Regierung der USA nicht das Recht gebe, den einzelnen Bürger zu zwingen, ein Produkt (nämlich eine Versicherung) zu kaufen, das er möglicherweise gar nicht kaufen will.
Dieser zweite Punkt zeigt eine interessante Parallele zu europäischen Diskussion über das Prinzip der Subsidiarität. Die US-Verfassung erlaubt der Regierung in Washington nämlich nur dann Eingriffe in wirtschaftliche Entscheidungen, wenn der Handel zwischen den Staaten (interstate commerce) betroffen ist. Ähnlich, wie die Verträge von Lissabon, die ja einmal als europäische Verfassung gedacht gewesen waren, der Kommission in Brüssel nur Eingriffe erlauben, wenn nicht nur ein einzelnes Land betroffen ist.
Aber die Direktiven aus Brüssel zeigen, wie man fast immer irgendwie eine Brüsseler Zuständigkeit konstruieren kann. Nicht anders ist es offenbar auch in den USA.
In der hiesigen Berichterstattung wird als Kritik an Obamas Reform meist nur genannt, daß sie vielen Amerikanern zu teuer ist. Es geht aber um viel Fundamentaleres; nämlich darum, wieweit die Regierung in Washington in das Leben des einzelnen Bürgers eingreifen darf. Mit dieser Zwangsversicherung greift sie tiefer ein, als das jemals in der Geschichte der USA der Fall gewesen ist. Sie verfügt über das Geld des einzelnen Bürgers.
Die Verantwortlichkeit des Einzelnen für sein eigenes Leben war einer der Eckpfeiler der amerikanischen Gesellschaft und eine der Wurzeln ihres Erfolgs. Hieran legt Obama aus der Sicht vieler Bürger die Axt.
Bitte beachten Sie diese Forumsregeln: Beiträge, die persönliche Angriffe gegen andere Poster, Unhöflichkeiten oder vulgäre Ausdrücke enthalten, sind nicht erlaubt; ebensowenig Beiträge mit rassistischem, fremdenfeindlichem oder obszönem Inhalt und Äußerungen gegen den demokratischen Rechtsstaat sowie Beiträge, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Hierzu gehört auch das Verbot von Vollzitaten, wie es durch die aktuelle Rechtsprechung festgelegt ist. Erlaubt ist lediglich das Zitieren weniger Sätze oder kurzer Absätze aus einem durch Copyright geschützten Dokument; und dies nur dann, wenn diese Zitate in einen argumentativen Kontext eingebunden sind. Bilder und Texte dürfen nur hochgeladen werden, wenn sie copyrightfrei sind oder das Copyright bei dem Mitglied liegt, das sie hochlädt. Bitte geben Sie das bei dem hochgeladenen Bild oder Text an. Links können zu einzelnen Artikeln, Abbildungen oder Beiträgen gesetzt werden, aber nicht zur Homepage von Foren, Zeitschriften usw. Bei einem Verstoß wird der betreffende Beitrag gelöscht oder redigiert. Bei einem massiven oder bei wiederholtem Verstoß endet die Mitgliedschaft. Eigene Beiträge dürfen nachträglich in Bezug auf Tippfehler oder stilistisch überarbeitet, aber nicht in ihrer Substanz verändert oder gelöscht werden. Nachträgliche Zusätze, die über derartige orthographische oder stilistische Korrekturen hinausgehen, müssen durch "Edit", "Nachtrag" o.ä. gekennzeichnet werden. Ferner gehört das Einverständnis mit der hier dargelegten Datenschutzerklärung zu den Forumsregeln.