Zitat von ZettelSo schnell kann man in Deutschland hinter Gitter kommen.
Was heißt in diesem Zusammenhang schnell? Wenn entsprechend starke Indizien für die Tat vorliegen aber keine bilateralen Abkommen bezüglich einer Auslieferung die vorgeworfene Tat betreffend, scheint mir als juristischem Laien eine Verhaftung durchaus gerechtfertigt, wenn im Falle einer Verurteilung mit einer Freiheitsstrafe zu rechnen ist. Aus der Verhaftung entnehme ich, dass körperliche Gewalt im Spiel sein muss, denn ein unbescholtener Ersttäter wird, wenn keine massive körperliche Gewalt angewendet wurde, in Deutschland (leider) mit Samthandschuhen angefasst. Kurz gesagt: Ich gehe bis zum Gegenbeweis davon aus, dass die Justiz sich korrekt verhält und alles seine Richtigkeit hat.
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