Zitat von Uwe Richardder Mann ist Ausländer, hat seine Vermögenswerte im Ausland und wird im Fall des Falles nicht ausgeliefert
Na und? Vergewaltigung ist auch in der Schweiz strafbar und würde dort geahndet.
Zitat Finden Sie die Vorstellung, dass möglicherweise ein medizinisches Gutachten, das für die Version des Opfers spricht, vorliegt, gänzlich abwegig?
In der Tat, ich fände ein medizinisches Gutachten abwegig, daß eine langjährige Beziehung zwischen den Beiden belegen sollte.
Wie schon gesagt: Wenn es um eine Vergewaltigung selber gehen würde, könnte die Beweislage schwierig werden (wobei ein medizinisches Gutachten eigentlich auch nie klären kann, ob die Frau einverstanden war oder nicht). Aber der Unterschied zwischen einer langjährigen Beziehung und reinem Stalking ist eine ganz andere Sache. Das läßt sich leicht klären, und dann ist Glaubwürdigkeit einer Seite völlig im Eimer.
Wobei natürlich alle möglichen Varianten wahr sein können, letztlich beurteilen können wir das mit den uns bekannten Informationen nicht. Aber eine gewisse Wahrscheinlichkeit läßt sich abschätzen.
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