Zitat von FTT_2.0Der verlinkte Artikel liefert aber doch wohl eher ein Argument dafür, dass eine Verhaftung gerechtfertigt ist, oder?
Nein. Eine Vergewaltigung ist auch nach Schweizer Recht strafbar, würde auch dort von der Justiz verfolgt und geahndet. Wenn Kachelmann schuldig wäre, dann verhilft ihm dieser Paragraph maximal zu einem anderen Haftort.
Mit der Verhaftung wird also nur erreicht, daß er bei Schuld in einem deutschen Knast sitzen würde. Aber bei Unschuld wäre die Untersuchungshaft ein sehr gravierender Nachteil für ihn.
Mir fällt es schwer, hier eine vernünftige Abwägung seitens der Staatsanwaltschaft zu erkennen.
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