Kleine Anekdote aus meinem Leben für alle, die glauben dass man dem deutschen Justizsystem uneingeschränkt (oder zumindest: im großen und ganzen) Vertrauen entgegenbringen kann:
Bin auch mal bei der Einreise verhaftet worden.
Haftgrund: Fluchtgefahr (soviel zur Logik "wer freiwillig zurückkommt, will ja nicht flüchten"). Zum Thema Wohnsitz sei folgendes angemerkt:
Ich hatte meinen Wohnsitz in Deutschland, war aber kurzfristig (für die Dauer von 3 Monaten) nicht in Deutschand gemeldet. Die Prozedur war dann: Der Staatsanwalt schickt einen Polizisten zu meiner Wohnung um zu überprüfen, ob ich dort lebe. Der Polizist schreibt ein Protokoll mit diesem (sinngemäßen, original weiss ich nicht mehr) Wortlaut: "An der Hausklingel steht der Name der Person. Am Briefkasten und an einer Wohnungstür im Haus ebenso. Die Person wohnt hier nicht." Geklingelt hat er übrigens nicht (und das auch brav im Protokoll vermerkt).
Tja, was dann wohl passiert ist: Der Staatsanwalt hat über diese Unstimmigkeit hinweggesehen und sie natürlich auch nicht erwähnt, als er den Haftbefehl beantragt hat. Grund: Leute, die im Knast sitzen (vor allem solche, die einen Job zu verlieren haben) sind wesentlich, ähem, gesprächsbereiter als solche, die frei sind. Der Richter hat offenbar die Akte nicht gelesen (tun sie wohl in den seltensten Fällen sondern unterschreiben einfach alles; ich vermute sie bringen den Entscheidungen der Staatsanwälte Vertrauen entgegen, weil der Arbeitsaufwand sonst zu groß wäre).
Ach ja zum Thema 'schwere der Tat': Will es hier nicht erzählen, aber gegenüber dem Vorwurf der Vergewaltigung ein Witz (alleine die zu erwartende Höchststrafe, die bei einem Ersttäter bei dieser Straftat sowieso zur Bewährung ausgesetzt würde, war also auch kein Haftverschonungsgrund).
Die Moral von der Geschicht: Die Verhältnismäßigkeitsprüfung ind Deutschland ist ein Witz bzw. existiert nicht, und wer im Ausland zu tun hat, kommt besser nie wieder zurück. Reisende Leute sind in der Lebensentwurfsplanung deutscher Bürokraten nicht vorgesehen
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