Es geht in dem Gesetzentwurf des BMJ generell um Gerichts- und Ermittlungsverfahren mit langer Verfahrensdauer, nicht um Untersuchungshaft. Die Entschädigung für letztere ist seit 40 Jahren im StrEG geregelt und beträgt 25€/Tag zzgl. etwaiger nachgewiesener weiterer Vermögensschäden.
Als Praktiker kann ich vermelden, daß die deutschen Zivilgerichte, zumindest der 1. Instanz, in aller Regel zügig arbeiten. Verzögerungen beruhen häufig eher auf Prozeßverschleppung durch die Gegenpartei als auf zögerlicher Bearbeitung durch das Gericht. Etwas langsamer sind teilweise die Oberlandesgerichte, da kann es schon mal ein halbes Jahr dauern, bis ein Termin zur Berufungsverhandlung bestimmt wird. Aber da hat man immerhin schon ein vorläufig vollstreckbares Urteil und kann die Sicherungsvollstreckung betreiben.
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