Und so greift eins ins andere. Auch wenn meine Meinung über von der Leyen und deren Machenschaften als übertrieben angesehen wird, hier drängt sich uns ein Fall auf, der sehr wohl damit in Verbindung steht. Natürlich nicht unmittelbar; aber es ist ja abwegig zu anzunehmen, die Hetze des Gendermainstreaming würde ganz ohne Ziel betrieben.
Obwohl Kachelmann (Zettel hat das ja ausführlich dargelegt) nach normalem Dafürhalten nie verhaftet werden dürfen, sitzt er seit Wochen im Knast. Erst schießen und hinterher fragen. Und warum ist das so? Sicher gibt es mehrere Gründe, aber einer dürfte schon die Hetze des Gendermainstreaming sein. In den sattsam bekannten „wissenschaftlichen“ Arbeiten wurde tausendfach bewiesen: Gewalt ist männlich. Abweichende Ergebnisse werden (siehe GG Art. 5(3), Freiheit der Wissenschaft) unterdrückt (http://www.vafk.de/themen/aktuell/news/obrgemuenden.pdf).
Das unselige Gewaltschutzgesetz schlägt in die gleiche Kerbe. „Zum totalitären Arrangement braucht man letztlich auch die Büttel in Polizei und Justiz, die die schmutzige Arbeit machen. Wer mag, kann hierzu die Begründung zum Gewaltschutzgesetz studieren, mit denen der Rechtsstaat im Interesse von Frauen suspendiert wurde.“ schrieb Bock zutreffend in „Gender-Mainstreaming als totalitäre Steigerung von Frauenpolitik“ (http://www.kellmann-stiftung.de/beitrag/Bock_Gender.htm)
Wie Recht er damit hat, lesen wir in der Broschüre „„Häusliche Gewalt und polizeiliches Handeln, Information für die Polizei und andere Beteiligte“ des Innenministeriums von NRW. „In Zweifelsfällen wird die Polizei häusliche Gewalt annehmen. “ Zu Recht. Warum soll man sich mit rechtsstaatlichen Prozeduren belasten, wenn ja ohnehin wissenschaftlich bewiesen ist, dass der Beschuldigte schuldig ist?
An „Rote Karte für prügelnde Ehemänner“ oder „Stoppt Gewalt gegen Frauen“ in der medialen Dauerberieselung haben wir uns sowieso gewöhnt.
In dieser Atmosphäre reicht dann eben jede noch so schwachsinnige Anzeige, um den Denunzierten in den Knast zu bringen. Und es wird viel angezeigt. Warum nicht, ist doch vollkommen risikolos. In der Regel wird gegen die Lügnerinnen nicht mal ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, im ungünstigsten Fall wird sie (obwohl § 164 StGB eine Bestrafung bis zu 5 Jahre zulässt) zu einer Geldstrafe verurteilt. Keine, wirklich keine Lügnerin muss befürchten zu einer Strafe verurteilt zu werden, die im Bereich derer liegt, die dem Denunzierten im Fall des Denunziationserfolgs gedroht hätte.
Natürlich ist Kachelmann unschuldig. Das von der Justiz suggerierte Motiv „Vergewaltigung als Strafe“ liegt dermaßen neben der Realität, dass es schon besserer Beweise bedurft hätte als die Aussagen des angebl. „Opfers“. Die gibt es aber nicht!
Macht ja nichts. Auf seinen Anwaltskosten bleibt er trotzdem sitzen. OK, er ist reich und kann das verschmerzen. Aber jeder Normalverdiener kann sich fragen ob und wie er in der Lage wäre, mal eben so einige zehntausend Euro einzubüßen.
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