Zitat von Leser2009 Und so greift eins ins andere. Auch wenn meine Meinung über von der Leyen und deren Machenschaften als übertrieben angesehen wird, hier drängt sich uns ein Fall auf, der sehr wohl damit in Verbindung steht. Natürlich nicht unmittelbar; aber es ist ja abwegig zu anzunehmen, die Hetze des Gendermainstreaming würde ganz ohne Ziel betrieben.
Klar, auch die Finanzkrise und der Nahost-Konflikt sind irgendwie mittelbar auf Gendermainstreaming zurückzuführen. Ganz zu schweigen vom Regietheater und den Staus auf der Autobahn....

Zitat von Leser2009 Obwohl Kachelmann (Zettel hat das ja ausführlich dargelegt) nach normalem Dafürhalten nie verhaftet werden dürfen, sitzt er seit Wochen im Knast. Erst schießen und hinterher fragen.
Klasse, wie Sie ganz ohne Akteneinsicht und ohne nähere Kenntnisse vom Ermittlungsstand oder aller weiteren Umstände wissen, daß Kachelmann nie hätte verhaftet werden dürfen. Es mag sein, daß die Staatsanwaltschaft voreilig gehandelt hat. Der Umgang mit den Medien ist definitv verbesserungswürdig, aber es ist falsch, daß Kachelmann "nie hätte verhaftet werden dürfen". Die Entscheidung ist rechtlich sehr wohl vertretbar.
Zitat von Leser2009 Und warum ist das so?
Lassen Sie mich raten, bestimmt hat Frau von der Leyen persönlich beim ermittelnden Staatsanwalt interveniert und die Verhaftung angeordnet. 
Zitat von Leser2009 Das unselige Gewaltschutzgesetz schlägt in die gleiche Kerbe.
Derartige unsachliche Verallgemeinerungen disqualifizieren sich und den Verwender. Nur weil es die Möglichkeit gibt, das Gesetz zu mißbrauchen, ist es nicht "unselig". Haben Sie schon mal eine Mandantin gehabt, die von ihrem besoffenen Ehemann regelmäßig verprügelt oder zum Geschlechtsverkehr gezwungen wird?
Wo haben Sie eigentlich Ihre profunden Kenntnisse des deutschen Rechtssystems her? Sind Sie Anwalt oder sonst in irgendeiner Weise beruflich mit diesen Dingen befaßt?
Zitat von Leser2009
Ein Kurswechsel bei der Justiz ist nicht zu erwarten. „männerfeindliche Rechtsprechung“ hat der FOCUS vor einem Jahr festgestellt (http://www.focus.de/kultur/leben/moderne...aid_435160.html), Im Zweifel gegen den Mann (http://www.focus.de/magazin/videos/focus..._vid_12735.html) ist als Rechtspraxis etabliert. Andreas Thürck war so ein krasser Fall. Noch schlimmer, was Sabine Rückert (auch bei der ZEIT gibt es gescheite Autoren) beschreiben hat. (http://www.zeit.de/2007/03/Rueckert-Buch-03?page=all)
Nur der Fall Türk ist vergleichbar, die anderen Quellen beziehen sich auf das Umgangs- und Sorgerecht für Kinder bei geschiedenen Eltern, also auf das Familinerecht. Mit Kachelmann hat das überhaupt nichts zu tun.
Zitat von Leser2009 Natürlich ist Kachelmann unschuldig.
Ich schlage vor, Sie bewerben sich umgehend bei der Staatsanwaltschaft. Wie Sie locker-flockig aus der Ferne, ohne jede rechtliche und tatsächliche Kenntnis des konkreten Falls, schnell mal Schuld und Unschuld feststellen, das imponiert denen bestimmt. Da kann man jede Menge umfangreicher Ermittlungsverfahren einsparen!
Der Aufgeklärte stirbt verzweifelter. (Klonovsky)
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