Zitat von Leser2009Auf seinen Anwaltskosten bleibt er trotzdem sitzen. OK, er ist reich und kann das verschmerzen. Aber jeder Normalverdiener kann sich fragen ob und wie er in der Lage wäre, mal eben so einige zehntausend Euro einzubüßen.
so schlimm ist es nicht: nach §467/1 StPO muß bei Freispruch oder Einstellung des Verfahrens der Staat alle für die Verteidigung notwendigen Kosten übernehmen, zumindest bis zu den festgelegten Rechtsanwalts-Tarifsätzen. Für die U-Haft müßte es auch eine Entschädigung für den Verdienstentgang geben bzw. eine (kleine) Haftentschädigung. Das Problem bei einem einfachen Bürger ist eher das Vorschießen der Anwaltskosten, da man sich hier auch nicht mit einer Rechtsschutzversicherung absichern kann, da die bei Vorsatzdelikten wie Vergewaltigung nicht zahlt. Notfalls muß man dann mit einem beigeordneten Verteidiger nach §140ff. StPO auskommen und der bekommt dafür dann auch noch weniger Gage als nach RA-Tarif.
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