Zitat von Leser2009 Ich beziehe mich auf die mediale Darstellung. Was denn sonst?
Wenn Sie derart leichtgläubig gegenüber medialen Darstellungen sind, haben Sie noch einiges zu lernen. Die Entscheidung, ob K nach Aktenlage hätte verhaftet werden dürfen, kann man nur nach Kenntnis der Ermittlungsakte beurteilen. Das ist eine Selbstverständlichkeit, die keines näheren Kommentars bedarf.
Zitat von Leser2009 Im Gegenzug könnte man fragen, woher Sie wissen
Ganz einfach. Ich vertraue keinen medialen Darstellungen, sondern Fachleuten. Es gibt genug juristische Blogs, wo man sachkundig informiert wird. Ohne Bezug auf Gendermainstreaming. Im übrigen bin ich vom Fach.
Übrigens haben Sie eine Behauptung aufgestellt, nicht ich. Ich habe - wie es wohl jeder Jurist machen würde - die Entscheidung für die Verhaftung als vertretbar bezeichnet.
Zitat von Leser2009 Vermutlich bin ich bovi.
Könnte ich erst beurteilen, wenn ich Ihre ärztliche Akte eingesehen habe.  
Zitat von Leser2009 Nein. Und Sie?
Ja, ich habe schon einige Dutzend mißhandelte Frauen in der Kanzlei gehabt.
Zitat von Leser2009 Aus der glaubwürdigen und plausiblen medialen Darstellung.
Warum hat mir das keiner vor dem Jurastudium gesagt? Was hätte ich nicht alles an Zeit und Mühe sparen können! Ein paar mediale Darstellungen lesen, und fertig ist der kleine Hausjurist. Woher wissen Sie eigentlich, daß die Medien glaubwürdig und plausibel sind? Weil sie Ihre Vorurteile bestätigen?
Der ganze weitschweifige Rest Ihres Beitrages hat mit dem Thema Kachelmann überhaupt nichts zu tun. Der Kriminalfall betrifft keine Vergewaltigung, sondern einen angeblichen Kindesmißbrauch. Ich folge jetzt Zettels Beispiel...
Wie lächerlich, aus bloßer Parteidisziplin auch gegen den fähigen Kandidaten des Gegners zu stimmen. (Klonovsky)
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