Zitat von ZazazÜbrigens, die Möglichkeit einen Haftbefehl gegen Kaution aufzuheben gibt es in Deutschland bereits, §§ 116, 116 a StPO. Nur wird davon wenig gebrauch gemacht weil bei 95 % aller U-Häftlinge kein (legales) Vermögen vorhanden ist. Fälle wie Kachelmann sind die absolute Ausnahme.
Ja, ich weiß, liebe(r) Zazaz. Nur: Warum wird von dieser Möglichkeit, den Vollzug gegen Kaution auszusetzen, nicht so umfassend Gebrauch gemacht wie in den USA? Kachelmann wäre doch zweifellos in der Lage, eine hohe Kaution aufzubringen.
Oder denken wir an einen inzwischen klassischen Fall, die Sistierung von Rudolf Augstein. Er mußte 103 Tage in U-Haft sitzen. Allerdings war man damals so human, ihm wenigtens eine Einzelzelle zu geben. Er las viel in der Bibel und schrieb aus der Zelle Aufmunterndes an seine Redaktion.
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