danke, dass Sie die Situation so schön plastisch beschreiben. Da muss man sich über den Zustand 'Hartz 4' keine Sorgen mehr machen. Wehe dem, bei dem Fluchtgefahr besteht. Auch sonst: Ich meine mich erinnern zu können, dass die Bedingungen der U-Haft durchaus als taktisches Druckmittel der Staatsanwaltschaft eingesetzt wird, um einen (prominenten?) Häftling zu frühen Geständnissen zu bewegen.
Im Übrigen wundere ich mich über das Kommunikationsverbot. Es mag zwar sein, dass ein U-Häftling Zeugen einschüchtern kann, er kann aber auch Hilfe für seine Sache auch über den Anwaltskontakt hinaus organisieren, und das sollte man niemanden verwehren dürfen (im Fall von Kachelmann hat die ihn Beschuldigende in dieser Zeit alle Freiheiten). Da findet m.E. keine Rechtsabwägung statt.
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