Zitat von CalimeroEin deutscher Wehrpflichtiger ist auch ein unbescholtener Bürger. Trotzdem wird ihm die Freiheit entzogen (bei mir waren es am Anfang zwei oder drei Wochen ohne jeglichen Außenkontakt und mit striktem Rauch- und Alkoholverbot). Freiheit? Keine. Dafür Anbrüllen und würdelose Erziehungs- und Lernrituale, nebst Rödelei bis zum Umfallen.
Wenn es noch nie Wehrpflicht gegeben hätte und ein Politiker jetzt vorschlüge, sie einzuführen, dann würde man über ihn den Kopf schütteln. Ein so schwerwiegender Eingriff des Staats ja nicht nur in die persönliche Freiheit, sondern auch unter Umständen in Leben und körperliche Unversehrtheit würde dann wohl kaum ein Jurist als vereinbar mit dem GG ansehen; zumal es nur Männer trifft, und auch von diesen nur eine Minderheit. Aber es gibt die Wehrpflicht nun einmal traditionell; und das beeinflußt offenbar die Sicht. So sehr, daß einerseits für Frauen das Recht aus dem GG abgeleitet wird, Soldatin zu sein, aber die Pflicht, es werden zu müssen, auf Männer beschränkt ist. Alles rechtens.
Naja, bei obiger Beschreibung der Wehrpflicht wäre danach zu fragen, was zur Substanz des ganzen gehört und was unnötiges Beiwerk wäre. Ist das heutzutage wirklich noch alles so in Kraft (fragte sie als Nichtbetroffene)?
Daß "einerseits für Frauen das Recht aus dem GG abgeleitet wird, Soldatin zu sein" stimmt so allerdings nicht, denn das GG hat dies sogar ausgeschlossen - eingeführt würde diese "Erweiterung" durch ein europäisches Gericht, was nicht nur die von Ihnen angesprochene Frage nach Geschlechtergerechtigkeit aufwirft, sondern auch die danach, ob ein europäischer Richter einfach so deutsches Verfassungsrecht aushebeln kann. Aber hier fehlt(e) es halt an Mumm bei deutschen Politikern.
Bitte beachten Sie diese Forumsregeln: Beiträge, die persönliche Angriffe gegen andere Poster, Unhöflichkeiten oder vulgäre Ausdrücke enthalten, sind nicht erlaubt; ebensowenig Beiträge mit rassistischem, fremdenfeindlichem oder obszönem Inhalt und Äußerungen gegen den demokratischen Rechtsstaat sowie Beiträge, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Hierzu gehört auch das Verbot von Vollzitaten, wie es durch die aktuelle Rechtsprechung festgelegt ist. Erlaubt ist lediglich das Zitieren weniger Sätze oder kurzer Absätze aus einem durch Copyright geschützten Dokument; und dies nur dann, wenn diese Zitate in einen argumentativen Kontext eingebunden sind. Bilder und Texte dürfen nur hochgeladen werden, wenn sie copyrightfrei sind oder das Copyright bei dem Mitglied liegt, das sie hochlädt. Bitte geben Sie das bei dem hochgeladenen Bild oder Text an. Links können zu einzelnen Artikeln, Abbildungen oder Beiträgen gesetzt werden, aber nicht zur Homepage von Foren, Zeitschriften usw. Bei einem Verstoß wird der betreffende Beitrag gelöscht oder redigiert. Bei einem massiven oder bei wiederholtem Verstoß endet die Mitgliedschaft. Eigene Beiträge dürfen nachträglich in Bezug auf Tippfehler oder stilistisch überarbeitet, aber nicht in ihrer Substanz verändert oder gelöscht werden. Nachträgliche Zusätze, die über derartige orthographische oder stilistische Korrekturen hinausgehen, müssen durch "Edit", "Nachtrag" o.ä. gekennzeichnet werden. Ferner gehört das Einverständnis mit der hier dargelegten Datenschutzerklärung zu den Forumsregeln.