Auf lawblog.de kann man zum Thema U-Haft auch einiges lesen.
Ein interessantes Detail von dort: "Seit Anfang des Jahres haben wir neue Regeln für die Untersuchungshaft. Beschränkungen der Kommunikation des Inhaftierten müssen jetzt ausdrücklich angeordnet werden."
Dies scheint die von Ihnen beschriebene und erlebte Lage dann doch zu ändern. Man wird wohl nicht darum herum kommen, nun jeden Fall einzeln zu behandeln. Was ich auch richtig finde. Organisatorischer Mehraufwand darf m.E. kein Argument für derart harte Zwangsmaßnahmen sein, sofern diese im Einzelfall nicht geboten erscheinen.
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