Zitat von lois janeDaß "einerseits für Frauen das Recht aus dem GG abgeleitet wird, Soldatin zu sein" stimmt so allerdings nicht, denn das GG hat dies sogar ausgeschlossen
In welchem Artikel?
In keinem natürlich. Art.12a GG sieht in Abs.4 folgendes vor:
(4) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.
Frauen können auf freiwilliger Basis ungehindert Wehrdienst leisten, auch an der Waffe. Die frühere Beschränkung in Art 12a Abs.4, die nur den Zugang zum Musik- und Sanitätsdienst ermöglichte, ist durch das EuGH-Urteil vom 11.01.2000, Az.C-285/98, abgeschafft worden.
80% der Deutschen vertrauen dem Rechtsstaat. Die anderen 20% haben bereits mit ihm zu tun gehabt.
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