Zitat von lois janeDaß "einerseits für Frauen das Recht aus dem GG abgeleitet wird, Soldatin zu sein" stimmt so allerdings nicht, denn das GG hat dies sogar ausgeschlossen
In welchem Artikel?
Ich muß zugeben, ich habe mich geirrt. Ein Auschluß gab es in der Tat nirgendwo im GG (allerdings habe ich das vor Jahren, also vor dem "Urteil" gelesen - vielleicht gab es da auch eine höchstrichterliche Entscheidung deutscher Gerichte.)
Der Artikel 12a spricht allerdings ausdrücklich von Männern.
Auf das GG kann sich niemand berufen (und hat sich auch niemand berufen!), wenn Frauen entgegen der bis damals gültigen Praxis zum Dienst an der Waffe zugelassen wurden.
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