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ZETTELS KLEINES ZIMMER

Das Forum zu "Zettels Raum"



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Dieses Thema hat 21 Antworten
und wurde 2.474 mal aufgerufen
Kommentare/Diskussionen zu "Zettels Raum"  
JeffDavis

Beiträge: 448

30.03.2010 14:24
RE: Zitat des Tages: Seltsames im Fall Kachelmann Antworten

Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:

§ 115 StPO
(1) Wird der Beschuldigte auf Grund des Haftbefehls ergriffen, so ist er unverzüglich dem zuständigen Gericht vorzuführen.
(2) Das Gericht hat den Beschuldigten unverzüglich nach der Vorführung, spätestens am nächsten Tage, über den Gegenstand der Beschuldigung zu vernehmen.
(3) Bei der Vernehmung ist der Beschuldigte auf die ihn belastenden Umstände und sein Recht hinzuweisen, sich zur Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen. Ihm ist Gelegenheit zu geben, die Verdachts- und Haftgründe zu entkräften und die Tatsachen geltend zu machen, die zu seinen Gunsten sprechen.
(4) Wird die Haft aufrechterhalten, so ist der Beschuldigte über das Recht der Beschwerde und die anderen Rechtsbehelfe (§ 117 Abs. 1, 2, § 118 Abs. 1, 2, § 119 Abs. 5, § 119a Abs. 1) zu belehren. § 304 Abs. 4 und 5 bleibt unberührt.



§ 117 StPO
(1) Solange der Beschuldigte in Untersuchungshaft ist, kann er jederzeit die gerichtliche Prüfung beantragen, ob der Haftbefehl aufzuheben oder dessen Vollzug nach § 116 auszusetzen ist (Haftprüfung).
(2) Neben dem Antrag auf Haftprüfung ist die Beschwerde unzulässig. Das Recht der Beschwerde gegen die Entscheidung, die auf den Antrag ergeht, wird dadurch nicht berührt.



§ 118 StPO
(1) Bei der Haftprüfung wird auf Antrag des Beschuldigten oder nach dem Ermessen des Gerichts von Amts wegen nach mündlicher Verhandlung entschieden.
(2) Ist gegen den Haftbefehl Beschwerde eingelegt, so kann auch im Beschwerdeverfahren auf Antrag des Beschuldigten oder von Amts wegen nach mündlicher Verhandlung entschieden werden.
(3) Ist die Untersuchungshaft nach mündlicher Verhandlung aufrechterhalten worden, so hat der Beschuldigte einen Anspruch auf eine weitere mündliche Verhandlung nur, wenn die Untersuchungshaft mindestens drei Monate und seit der letzten mündlichen Verhandlung mindestens zwei Monate gedauert hat.



Im Lawblog ist zum Kachelmann-Fall einiges zu finden, u.a. hier:
http://www.lawblog.de/index.php/archives...zessuale-grunde

80% der Deutschen vertrauen dem Rechtsstaat. Die anderen 20% haben bereits mit ihm zu tun gehabt.


Themen Überblick
Betreff Absender Datum
Zitat des Tages: Seltsames im Fall Kachelmann Zettel30.03.2010 04:34
RE: Zitat des Tages: Seltsames im Fall Kachelmann Pirx30.03.2010 08:54
RE: Zitat des Tages: Seltsames im Fall Kachelmann FAB.30.03.2010 09:47
RE: Zitat des Tages: Seltsames im Fall Kachelmann Zettel30.03.2010 14:10
RE: Zitat des Tages: Seltsames im Fall Kachelmann FAB.04.04.2010 21:25
RE: Zitat des Tages: Seltsames im Fall Kachelmann Zettel04.04.2010 22:30
RE: Zitat des Tages: Seltsames im Fall Kachelmann FAB.05.04.2010 20:07
RE: Zitat des Tages: Seltsames im Fall Kachelmann vivendi30.03.2010 10:01
RE: Zitat des Tages: Seltsames im Fall Kachelmann illness30.03.2010 10:48
RE: Zitat des Tages: Seltsames im Fall Kachelmann Florian30.03.2010 11:54
RE: Zitat des Tages: Seltsames im Fall Kachelmann JeffDavis30.03.2010 12:01
RE: Zitat des Tages: Seltsames im Fall Kachelmann illness30.03.2010 12:10
RE: Zitat des Tages: Seltsames im Fall Kachelmann Robert Z.30.03.2010 13:39
RE: Zitat des Tages: Seltsames im Fall Kachelmann Martin30.03.2010 14:02
RE: Zitat des Tages: Seltsames im Fall Kachelmann JeffDavis30.03.2010 14:24
RE: Zitat des Tages: Seltsames im Fall Kachelmann Florian30.03.2010 14:54
RE: Zitat des Tages: Seltsames im Fall Kachelmann JeffDavis30.03.2010 15:52
RE: Zitat des Tages: Seltsames im Fall Kachelmann vivendi31.03.2010 01:43
RE: Zitat des Tages: Seltsames im Fall Kachelmann Gorgasal31.03.2010 13:04
RE: Zitat des Tages: Seltsames im Fall Kachelmann Florian01.04.2010 13:02
RE: Zitat des Tages: Seltsames im Fall Kachelmann Zettel01.04.2010 13:17
RE: Zitat des Tages: Seltsames im Fall Kachelmann vivendi01.04.2010 16:56
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