Zitat von NolaUnd ich denke da auch an die Forderungen, die vielfach von muslimischen Mitbürgern vor deutschen Gerichten gestellt werden, nämlich daß "ihr Vergehen nach islamischem Recht (teilweise Bezug Sharia) kein Vergehen ist" und deshalb die Bestrafung nach deutschen Gesetzen nicht anerkannt wird, die dann zu tumultartigen Zuständen vor und im Gerichtssaal führen.
In Deutschland, liebe Nola, kann und wird nur deutsches Recht gelten. Ich sehe überhaupt nicht, daß Frau Özkan, die ja offenbar der Scharia so fernsteht, wie man ihr überhaupt nur fernstehen kann, etwas anderes befürwortet hätte.
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