Zitat von Zettel "Aber es war ein Mißbrauch des Gnadenrechts."
wiegt alle "Propaganda der linksliberalen Presse" der letzten zwanzig Jahre auf.
Dieses Recht, lieber Leibniz, war und ist für Ausnahmefälle gedacht. Wenn ein Gouverneur pauschal alle Todeskandidaten begnadigt, dann mißbraucht er dieses Recht.
Inhaltlich bin ich völlig mit Ryan einverstanden. Ich halte die Todesstrafe für ein barbarisches Relikt aus voraufgeklärter Zeit. Es ist die letzte der Körperstrafen, die in zivilisierten Ländern noch praktiziert wird; ich meine, daß es dringend an der Zeit ist, sie abzuschaffen.
Aber das ändert aus meiner Sicht nichts daran, daß ein Gouverneur sich an das Gesetz zu halten hat, und zwar an dessen Geist und nicht nur seinen Buchstaben. Wenn jemand in einem Staat, in dem die Todesstrafe existiert, es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann, Gnadengesuche abzulehnen, dann darf er in diesem Staat meines Erachtens nicht das Amt des Gouverneurs anstreben.
Übrigens gab es vor ein paar Jahren einen Fall in einem ganz anderen Bereich: Der irakische Staatspräsident Talabani ist strikter Gegner der Todesstrafe. Es wurde diskutiert, was zu tun sei, wenn Saddam und seine Komplicen zum Tode verurteilt sind. Damals hat, wenn ich mich recht erinnere, Talabani erwogen, sein Amt vorübergehend einem Stellvertreter zu übertragen. Ich glaube, er hat dann aber doch unterschrieben; ich habe aber die Sache nicht mehr genau verfolgt.
Herzlich, Zettel
PS: Was dieses Thema aus Ihrer Sicht mit der Propaganda der linksliberalen Presse zu tun hat, habe ich nicht verstanden. Könnten Sie den Zusammenhang bitte erläutern?
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