Wer behauptet, man könne ein Recht "Mißbrauchen" der lehnt das Recht ab. Wenn Sie gegen das Begnadigungsrecht sind dann zeigt sich das daran sehr deutlich. Wenn nicht, dann haben Sie es dennoch gesagt.
Ich bin selbstverständlich nicht gegen das Begnadigungsrecht. Wenn Sie das Gegenteil aus dem herauslesen, ws ich geschrieben habe, dann irren Sie; und nachdem ich das jetzt klargestellt habe, wissen Sie jetzt, daß Sie sich geirrt haben.
Natürlich kann man ein Recht mißbrauchen. Man tut das denn, wenn man gegen den Geist des betreffenden Gesetzes verstößt. Ein Hochschullehrer, der seinen Studenten nichts oder Falsches beibringt, mißbraucht beispielsweise die Freiheit der Lehre. Oder um ein extremes Beispiel zu nennen: Ein Bundespräsident, der sich beharrlich weigerte, die ihm vorgeschlagenen Minister zu ernennen oder irgendein Gesetz zu unterschreiben, würde seine Rechte mißbrauchen.
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