Zitat von FTT_2.0Inwiefern hat die Todesstrafe die "Barbarei des Mordes" beendet?
Inwiefern kommt es darauf an? Inwiefern wird die Barbarei des Mordes gemildert, wenn ich die Barbarei der Todesstrafe abschaffe? Warum ist zB die lebenslange Freiheitsstrafe ohne Aussicht auf Begnadigung weniger barbarisch als die Todesstrafe? Die Fragen sind mE deutlich komplizierter.
Es bleibt immer ein schaler Beigeschmack, wenn man die Empörung über die Todesstrafe durch Amnesty et altera vergleicht mit ihrer Empörung über die Verbrechen des Täters. Das ermordete Opfer kommt entweder gar nicht vor, oder ein Hinweis erfolgt nur als nur ein Lippenbekenntnis. Fragwürdig auch, wenn dieselben Gruppen/Personen, die so vehement gegen die Todesstrafe in US-Bundeesstaaten streiten, oft viel stiller sind, sobald es um die Todesstrafe in China oder in Ländern mit der Scharia geht.
Zitat von FTT_2.0 Andererseits kann man so gesehen froh sein, dass bislang in keinem Bundesstaat der USA die Mehrheit der Überzeugung wäre, dass Hexen an tödlichen Seuchen schuld sind.
Diese Frage betrifft das Problem, inwieweit in einer Demokratie bestimmte Bereiche nicht zur Disposition des Souveräns stehen sollen.
Zitat von FTT_2.0 Wie - und das finde ich einen wichtigen Einwand gegen die Todesstrafe, der auch Befürworter beschäftigen sollte - geht man mit nach Justizirrtümern unschuldig Hingerichteten um? Wieviele solche "Irrtümer" sind akzeptabel, ohne dass die Regel darunter irreparabel leidet?
Das ist weniger eine Frage des Strafmasses als eine des Justizsystems bzw. der Ausgestaltung des Prozessrechts.
Einem zur Unrecht lebenslang eingesperrten Häftling kann man das Leben in Freiheit auch nicht zurückgeben, wenn man nach 30 Jahren seine Unschuld entdeckt. Oder den Fall Kachelmann: Wer macht den Schaden durch eine fragwürdige Pressearbeit der StA wieder gut, wenn sich seine Unschuld herausstellt?
Wie lächerlich, aus bloßer Parteidisziplin auch gegen den fähigen Kandidaten des Gegners zu stimmen. (Klonovsky)
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