Zitat Ein Hochschullehrer, der seinen Studenten nichts oder Falsches beibringt, mißbraucht beispielsweise die Freiheit der Lehre.
Das andere noch mehr aber schon dieses Beispiel ist ein schmaler Grat. Wann ist es denn falsch? Und wann "nichts"? Manchmal ist das offensichtlich, manchmal weniger, manchmal höchst umstritten. Gerade zur "Freiheit der Leere" gibt es keine Alternative. Jede Einschränkung - um Mißbrauch zu verhindern - bedeutet das Ende der Freiheit. Denn "Freiheit, wenn..." verdient das Wort nicht mehr.
Wenn Sie also sagen, er "mißbrauche" sein Recht zur Begnadigung und damit sagen wollen, er tue etwas, was beim Recht der Begnadigung so nicht gedacht war, dann möchten Sie das Recht der Begnadigung eingeschränkt wissen. Dann wäre es ein "Recht zur begnadigung, wenn.." und damit ist das Recht dahin. Er hat ein Recht. Das hat er genutzt. Offensichtlich deutlich im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten. Wenn Sie die enger sehen wollen weil sonst "Mißbrauch" droht, dann wollen Sie ein anderes Recht.
Man kann es sicher so sehen, dass Massenbegnadigungen schlecht sind - so wie eim normative Urteile über Handlungen immer möglich sind. Aber ein normatives Urteil über ein Recht stellt dieses immer in Frage.
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