Zitat von vielleichteinlinker Wenn Sie also sagen, er "mißbrauche" sein Recht zur Begnadigung und damit sagen wollen, er tue etwas, was beim Recht der Begnadigung so nicht gedacht war, dann möchten Sie das Recht der Begnadigung eingeschränkt wissen. Dann wäre es ein "Recht zur begnadigung, wenn.." und damit ist das Recht dahin.
Nein, im Gegenteil, dann ist es überhaupt nur begründbar.
Was Sie, wenn ich Sie recht verstehe, wollen, das ist das Recht, willkürlich zu begnadigen. Das Recht also eines Serenissimus. Ein Gouverneur makes up his mind, und dann begnadigt er alle. Ein anderer entscheidet ebenso willkürlich, in keinem Fall eine Begnadigung auszusprechen, selbst wenn die Unschuld offen zutage liegt.
So ist das aber nicht gedacht; so war es mit Sicherheit von den Aufklärern nicht gedacht, denen die USA ihre Verfassung und die Verfassungen der Bundesstaaten zu verdanken haben. Sondern der Gouverneur sollte nach vernünftiger, gewissenhafter Abwägung begnadigen; und zwar dann, wenn entweder begründete Zweifel daran bestehen, daß der Verurteilte der Täter war, oder wenn der Gouverneur zu der Überzeugung kommt, daß die Todesstrafe in diesem Fall nicht angemessen ist - vielleicht, weil der Täter psychisch krank ist, oder was immer.
Also in der Tat ein Recht, zu begnadigen, wenn ...
Herzlich, Zettel
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