Zitat von Meister PetzWie stellen sich die das eigentlich rechtlich vor, lieber Zettel? Dürfen Bürger eines fremden Staates hoheitliche Aufgaben hier übernehmen?
Dies ist zumindest in NRW bereits gängige Praxis, jedenfalls was den Polizeivollzugsdienst angeht. Dazu ist keine deutsche Staatsangehörigkeit erforderlich.
Zitat von Polizei NRW Grundsätzlich darf in das Beamtenverhältnis nur berufen werden, wer Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der europäischen Union besitzt.
Eine Einstellung in den Polizeivollzugsdienst ist jedoch auch für andere Staatsangehörige möglich, wenn an der Gewinnung der Bewerberin bzw. des Bewerbers ein dringendes dienstliches Bedürfnis besteht.
Zitat von Zettel Sinnvoll wäre es meines Erachtens, verstärkt türkischstämmige Bewerber in den Polizeidienst aufzunehmen und sie gezielt in diesen Problemgebieten einzusetzen. So, wie das analog in den USA gehandhabt wird, wo in hauptsächlich von Schwarzen bewohnten Problemgebieten bevorzugt schwarze Polizisten eingesetzt werden.
Ich bin mir nicht sicher, ob dies auf europäische Verhältnisse übertragbar ist. Durch die stark ausgeprägten Familienstrukturen innerhalb der deutschen Migrantenviertel liegt m.E. die Befürchtung nahe, dass Kollaborationen zwischen Polizei und Tätern die Folge wären. In den Herkunftsländern ist Ähnliches ebenfalls nicht unüblich. Ich kann mich erinnern, dass unlängst in Berlin bereits mehrfach Razzia-Warnungen aus der Polizeibehörde durchgesickert sind. Die undichte Stelle wurde damals ebenfalls auf Migranten im Polizeidienst zurückgeführt.
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