Zitat von Meister PetzWie stellen sich die das eigentlich rechtlich vor, lieber Zettel? Dürfen Bürger eines fremden Staates hoheitliche Aufgaben hier übernehmen?
Zitat von Polizei NRW Grundsätzlich darf in das Beamtenverhältnis nur berufen werden, wer Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der europäischen Union besitzt. Eine Einstellung in den Polizeivollzugsdienst ist jedoch auch für andere Staatsangehörige möglich, wenn an der Gewinnung der Bewerberin bzw. des Bewerbers ein dringendes dienstliches Bedürfnis besteht.
Hm, das ist allerdings wirklich seltsam. Vielen Dank für diesen Hinweis!
Aus dem Text geht nicht hervor, ob die Betreffenden dann auch verbeamtet werden; das wäre meines Wissens ein Novum im deutschen Beamtenrecht. Der Beamte steht bekanntlich in einem besonderen Treueverhältnis zum deutschen Staat - wie kann er diese Bedingung erfüllen, wenn er nicht einmal Bürger dieses Staats ist?
Warum geht man denn nicht umgekehrt an die Sache heran - wer Polizist werden will und die in dem Text aufgezählten Voraussetzungen bestehen, der kann eingestellt werden, sobald er die deutsche Staatsbürgerschaft erworben hat? Was in aller Welt sollte denn jemanden, der deutscher Polizist werden will, daran hindern, hierzu die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben?
Bitte beachten Sie diese Forumsregeln: Beiträge, die persönliche Angriffe gegen andere Poster, Unhöflichkeiten oder vulgäre Ausdrücke enthalten, sind nicht erlaubt; ebensowenig Beiträge mit rassistischem, fremdenfeindlichem oder obszönem Inhalt und Äußerungen gegen den demokratischen Rechtsstaat sowie Beiträge, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Hierzu gehört auch das Verbot von Vollzitaten, wie es durch die aktuelle Rechtsprechung festgelegt ist. Erlaubt ist lediglich das Zitieren weniger Sätze oder kurzer Absätze aus einem durch Copyright geschützten Dokument; und dies nur dann, wenn diese Zitate in einen argumentativen Kontext eingebunden sind. Bilder und Texte dürfen nur hochgeladen werden, wenn sie copyrightfrei sind oder das Copyright bei dem Mitglied liegt, das sie hochlädt. Bitte geben Sie das bei dem hochgeladenen Bild oder Text an. Links können zu einzelnen Artikeln, Abbildungen oder Beiträgen gesetzt werden, aber nicht zur Homepage von Foren, Zeitschriften usw. Bei einem Verstoß wird der betreffende Beitrag gelöscht oder redigiert. Bei einem massiven oder bei wiederholtem Verstoß endet die Mitgliedschaft. Eigene Beiträge dürfen nachträglich in Bezug auf Tippfehler oder stilistisch überarbeitet, aber nicht in ihrer Substanz verändert oder gelöscht werden. Nachträgliche Zusätze, die über derartige orthographische oder stilistische Korrekturen hinausgehen, müssen durch "Edit", "Nachtrag" o.ä. gekennzeichnet werden. Ferner gehört das Einverständnis mit der hier dargelegten Datenschutzerklärung zu den Forumsregeln.