Zitat von JeffDavisArt 16 Abs. 1 GG vebietet den Entzug der deutschen StA. (...) Das deutsche Recht erlaubt in §35 StAG nur eine Rücknahme der Einbürgerung innerhalb von fünf Jahren
Ob man es Entzug, Rücknahme oder sonstwie nennt... Ihre juristischen Spitzfindigkeiten tragen, sp befürchte ich, wenig zur Sache bei.
Ich finde es bemerkenswert, wenn Sie einen Hinweis auf die klare Rechtslage des GG als juristische Spitzfindigkeit bezeichnen. Ebenso wie ich es bemerkenswert finde, daß Sie jedesmal einer argumentativen Auseinandersetzung ausweichen, wenn es um rechtliche Fakten geht, die Sie nicht zur Kenntnis nehmen wollen, und stattdessen zu Ausflüchten greifen. Offenbar haben Sie nicht einmal den Gesetzestext von §35 StAG und Art. 16 GG gelesen.
Soll man - von Ihren Überlegungen ausgehend - Ihnen jetzt die deutsche StA entziehen, weil Sie der großen deutschen Familie unwürdig sind?
Und ja, ich habe Ihren ressentimentgeladenen Beitrag gelesen, auch wenn es mir schwer gefallen ist.
People who are wise, good, smart, skillful, or hardworking don't need politics, they have jobs. (P.J.O'Rourke)
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