Zitat von JeffDavis Offenbar haben Sie nicht einmal den Gesetzestext von §35 StAG und Art. 16 GG gelesen.
Ich habe sie gelesen.
Zitat von GG Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
Ich bin zwar kein Jurist, aber durch diesen Satz wird ein Entzug der Staatsbürgerschaft doch ganz offensichtlich nicht kategorisch ausgeschlossen.
Abgesehen davon kann in einer Diskussion ein Hinweis auf die derzeitige Rechtslage sicherlich hilfreich sein. Aber die Gesetzeslage ist ja nun mal nicht in Stein gemeißelt. Gesetze können geändert werden, mit entsprechenden Mehrheitsverhältnissen auch das Grundgesetz. Letzteres ist meines Wissens seit 1949 bereits siebenundfünfzig Mal geschehen, also nahezu jedes Jahr einmal. Daher kann ich nicht erkennen, warum Sie mit dem Hinweis auf das GG die Diskussion unterbinden wollen?
In anderen Ländern ist ein Entzug der Staatsbürgerschaft übrigens juristisch durchaus nichts ungewöhnliches. Israel kann beispielsweise die Staatsangehörigkeit bereits bei Besuch eines Feindstaates aberkennen. Diese Frage ist also allein eine des politischen Willens, inwieweit die konkrete Umsetzung in Deutschland realistisch ist, steht selbstverständlich auf einem anderen Blatt. Aber eine Diskussion darüber sollte doch trotzdem erlaubt sein?
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