Zitat von JeffDavis
Ein Entzug der deutschen StA ist ausnahmslos verboten. Sehr interessante Ausführungen zum Begriff des verbotenen Entzuges und seine Abgrenzung zum Begriff des Verlusts der deutschen StA (Beispiel: rückwirkender Verlust der durch Geburt vom leiblichen deutschen Vater abgeleiteten deutschen StA bei einem Kind, wenn nachträglich die Vaterschaft erfolgreich bestritten wird) finden sich in der erwähnten Entscheidung des BVerfG.
Danke für die ausführliche Antwort, besonders für die Klärung des Unterschieds zwischen Entzug und Verlust der Staatsbürgerschaft. Betrachtet man allein die sprachliche Ebene, so kann ein Nichtjurist kaum erkennen, was ein "Verlust der Staatsangehörigkeit [...] gegen den Willen des Betroffenen" anderes sein sollte, als ein Entzug. Wenn ich das jetzt richtig verstehe, geht es beim Verlust immer darum, dass der Betreffende die deutsche Staatsangehörigkeit erst gar nicht hätte besitzen dürfen.
Zitat von JeffDavis
Hajo hat schon in einer anderen Diskussion zum Thema StA zB íus sanguinis, ius soli und Einbürgerung in einen falschen Zusammenhang gebracht.
Ich hatte schon vermutet, dass es eine Vorgänger-Diskussion mit ähnlicher Thematik gegeben haben muss. Ihre Reaktion wirkte auf mich wie einer der typischen Reflexe, die man aus "linken" Diskussionen kennt, sobald ein bestimmtes Schlüsselwort ausgesprochen wird. In dieser konkreten Situation hatte ich die gedankliche Assoziationskette etwa so empfunden: Entzug der Staatsbürgerschaft -> Ausländer raus -> Stammtisch -> Nazi. Dazu passte, dass Hajo sofort das Wort "Deportationen" in den Mund gelegt wurde, welches er gar nicht benutzt hat. Ihr letztes Posting gefällt mir deshalb deutlich besser.
Zitat von JeffDavis
Auch die angeblichen 90% Linkswähler unter den Eingebürgerten sind mE eine Phantasiezahl, die immer wieder verbreitet wird, ohne zu untersuchen, ob sie überhaupt stimmt.
Nur ganz kurz dazu, damit wir uns nicht zu weit vom eigentlichen Thema entfernen: Natürlich muss man hier zwischen verschiedenen Einwanderergruppen unterscheiden. Aussiedler haben sicherlich ein anderes Wahlverhalten als Migranten aus der Türkei oder anderen islamisch geprägten Ländern. Da aber letztere nahezu immer gemeint sind, wenn von "Migranten" die Rede ist, ist zumindest die Aussage "ein großer Teil Linkswähler unter den Migranten" relativ gut belegbar. Ich habe jetzt auf die Schnelle ein paar Quellen gefunden, die diese Behauptung stützen:
Zitat von Islamarchiv in Soest (2009)
Bei der muslimischen Bevölkerung spielt die religiöse Prägung ebenfalls eine große Rolle - mit anderem Ergebnis. Nach Angaben des Islamarchivs in Soest würden 35 Prozent der muslimischen Bevölkerung die SPD wählen, 17,7 Prozent die Grünen. Die CDU liegt hingegen bei knapp vier Prozent.
Zitat von Bundeszentrale für politische Bildung (2003)
[...]Eingebürgerte Türken meiden die CDU/CSU[...]
Zitat von DIW Studie zum Wahlverhalten eingebürgerter Migranten (2009
[...]Menschen aus den ehemaligen Anwerbeländern Türkei, Jugoslawien, Spanien, Italien, Griechenland und Portugal mit einer langfristigen Parteibindung im Durchschnitt der Jahre 2000 bis 2008 zu 65 Prozent die SPD unterstützen[...]
Viele Grüße!
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