Zitat von hubersnWeil die offene Beobachtung so wenige Erkenntnisse bringt, rechtfertigt sie nicht den Eingriff in das freie Mandat?
Meine Vermutung ist: Weil bei offener Beobachtung der Abgeordnete nicht fürchten muß, daß er bei der Parlamentstätigkeit überwacht wird, gibt es keinen Eingriff ins freie Mandat.
Das ist wohl hier wirklich ein Knackpunkt. Selbst wenn ein klar erwiesener Verfassungsfeind im Parlament sitzt, muß er doch die Privilegien eines Abgeordneten behalten. Insbesondere darf die Exekutive nicht ihre "Vorgesetzten" im Parlament überwachen.
Eigentlich bräuchten wir natürlich ein Parteienverbot, damit Kommunisten und Nazis gar nicht erst ins Parlament kommen können.
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