Was mir eigentlich nicht so ganz einleuchtet ist die Systematik, nach der in der Presse Namen von Verfahrensbeteiligten genannt werden oder nicht genannt werden.
Im Falle Dominik Brunner kennt man den Namen des Opfers*, aber nicht den Namen der Täter*. Ebenso im von Patzer zitierten Fall. Im Falle Kachelmann kennt man hingegen den Namen des Täters*, aber nicht den Namen des Opfers*. In Das will mir alles nicht so ganz logisch erscheinen. Vielleicht kann man im Falle Kachelmanns so argumentieren, dass seine Prominenz ihm sein Recht auf Anonymisierung raubt. Aber warum wird das Opfer dann (anders als im Brunner- und im Patzer-Fall) nicht genannt? (Zumal das Opfer immerhin Radio-Moderatorin ist und somit einen vergleichbaren Status mit dem Fernseh-Moderator Kachelmann hat. Wahrscheinlich hat sie sogar mehr Sendezeit als er).
Und wenn man das Opfer schützen will, warum veröffentlicht man dann im Patzer-Fall den Namen des Opfers? (Immerhin wurde das Opfer von einem der Täter damit gedroht, er würde "aufgeschlitzt", wenn er zur Polizei ginge...).
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