Zitat von Zettel Die Kommunen erstellen Baupläne und genehmigen Bauten; das ist das Spannungsfeld zwischen der Freiheit des Eigentums und dem Interesse der örtlichen Gemeinschaft.
Wenn die New Yorker Behörden endgültig über das Projekt entscheiden, dann sind sie verpflichtet, alle relevanten Gesichtspunkte zu prüfen. Zu diesen gehört eben auch die symbolische Bedeutung eines solchen Orts (...)
Das mit den Bauplänen und Genehmigungen ist ja ganz richtig. Da gibt es Flächennutzungspläne, Bauvorschriften und dergleichen mehr, die für alle gelten, die etwas bauen wollen. Wenn hingegen die Behörde aufgrund von Interessen, also willkürlich und nicht auf der Grundlage allgemeingültiger Vorschriften, Bauten genehmigen oder ablehnen soll, würde ihr das zuviel Selbstherrlichkeit geben. Anders gesagt: relevant können nur solche Gesichtspunkte sein, die in den Gesetzen und Vorschriften enthalten sind, nicht jene, die in einer öffentlichen Debatte plötzlich zur Geltung gebracht werden. Wie weit muß ein Moscheebau von Ground Zero entfernt sein, um den "geheiligten Ort" nicht zu entweihen? Wenn 180 m zu nah ist, wie wäre es dann mit 500 m? So etwas kann doch nicht ein Bürokrat nach Gutdünken entscheiden!
Herzliche Grüße, Kallias
EDIT: Bei genauerem Nachdenken scheint mir das letztgenannte Argument nicht korrekt zu sein. Im Gegenteil: solche Fragen liegen gerade im Ermessen einer Behörde. Angenommen, die Bauvorschrift würde besagen, daß Ground Zero ein nationaler Gedenkort ist, in dessen Nähe keine Einrichtungen, die weltanschaulichen Zwecken dienen, genehmigt werden sollen: dann liegt es an der Behörde zu ermessen, was "zu nah" und was zu "weltanschaulich" ist, um genehmigt zu werden. Nur würde es sich dabei um das Ermessen bei der Anwendung einer Vorschrift handeln, nicht um ein ungebundenes Ermessen, das nicht auf einer Vorschrift beruht, sondern auf subjektivem Gutdünken.
|