Zitat Das mit den Bauplänen und Genehmigungen ist ja ganz richtig. Da gibt es Flächennutzungspläne, Bauvorschriften und dergleichen mehr, die für alle gelten, die etwas bauen wollen.
Nur zur Klarstellung, was die Situation in Deutschland betrifft (und vielleicht ist das in den USA ja ähnlich):
Bei einer Baugenehmigung wird nicht nur sozusagen das rohe Gebäude genehmigt in dem dann eine beliebige Nutzung stattfinden kann. Sondern die zulässige Nutzung kann baurechtlich sehr wohl beschränkt sein.
Teilweise wird da (baurechtlich!) sogar sehr genau hineindirigiert. Es kommt z.B. oft vor, dass bei einer Einzelhandelsimmobilie in der Baugenehmigung etwas steht wie "2000 qm Möbelhandel, davon maximal 150 qm für Glas,Porzellan,Keramik und maximal 200 qm für Heimtextilien". Auch Nutzungen mit irgendwelchen "negativen Emmissionen" können ausgeschlossen werden. Nicht nur eine Disko. Sondern z.B. auch eine Spielhalle.
Wenn also in Deutschland ein Gebäude den (technischen) Bauvorschriften entspricht und als z.B. Wohngebäude genehmigt ist, dann darf man darin nicht ohne weiteres z.B. eine Kirche betreiben. Selbst dann, wenn am eigentlichen Bau (den Mauern etc.) nicht das geringste geändert wird.
Diese Begrenzungen der NUTZUNG (im Gegensatz zur Reglementierung des reinen BAUKÖRPERS) ist rechtsstaatlich sehr wohl zu begründen. Entsprechend wäre es im deutschen Baurecht auch durchaus möglich, den Bau einer Moschee an einer bestimmten Stelle zu unterbinden.
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