Zitat von ZettelWenn ein Bebauungsplan für, sagen wir, eine historische Altstadt Häuer vorsieht, die im Stil dort hineinpassen (ich denke mir, daß es so etwas geben muß, weiß es aber nicht), dann wird es schon schwieriger. Dann muß im Einzelfall entschieden werden (paßt ein halbwegs historisch aussehendes Geschäft noch, auf dem groß "Tchibo" steht?)
Genau das muß m.E. geklärt - nein nicht geklärt, entschieden werden - nicht jedoch, ob Tchibo in dieses Gebäude einziehen darf.
Ich glaube das zugrundeliegende Problem ist, inwiefern eine total verrechtlichte, dem einzelnen Genehmiger gar keinen Spielraum lassende Situation einerseits praktikabel und andererseits wünschenswert sein kann.
Ich widerspreche Ihnen, lieber Zettel, aber in Ihrer Selbsteinschätzung: m.E. haben Sie (und nicht nur Sie, also nicht persönlich nehmen) nicht für 2. plädiert sondern für 3. mittels des Instrumentariums von 2.
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